Ausgleich für Arbeit an Samstag und Sonntag (Ausnahmefall)
Guten morgen.
Folgend Situation bereitet mir Kopfzerbrechen.
Wir arbeiten in unserem Betrieb eigentlich nur von Montag bis Freitag. Wegen einer technischen Umstellung mussten nun einige auch am Samstag (4 Stunden) und Sonntag (3 Stunden) arbeiten.
Ich wollte mich erkundigen, welche Ausgleichszeit den Mitarbeiten zusteht. Für Samstag denke ich, kann man das als reine Überstunden rechnen. Für Sonntag muss, so wie ich das verstehe, ein Ausgleichstag gewährt werden. Ist das Anrecht dann ein kompletter Asugleichstag, auch wenn nur 3 Stunden gearbeitet wurden? Oder ist das nur anteilig? Oder hat auch der Samstag, weil er bei uns normal kein Arbeitstag ist, eine besondere Regelung?
Bin für jede Info dankbar!
Grüße Daniel
Community-Antworten (5)
26.03.2019 um 08:56 Uhr
Das hat im Zuge der Mitbestimmung etwas damit zu tun, was es dem Arbeitgeber wert ist, eure Zustimmung zu der Sonderarbeit zu bekommen.
Ich würde jedenfalls nicht zustimmen , wenn die Konditionen zu mager sind.
26.03.2019 um 09:12 Uhr
Für den Samstag, Überstd., für den Sonntag doppelte Std., da würde ich, Verhandeln das es einen komp. Freien Tag gibt ohne Zeitverlust.
26.03.2019 um 10:30 Uhr
Der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichstag für Sonntagsarbeit ist grundsätzlich zunächst KEIN ZUSÄTZLICHER FREIER TAG. Wenn der Samstag nach der Sonntagsarbeit wieder frei ist, ist der Ausgleich gesetzlich gesehen erfolgt. Nur wenn TV, BV oder AV es sagen, kann es einen ZUSÄTZLICHEN FREIEN TAG geben. Da das Ganze der MB unterliegt, kann man natürlich die Zustimmung zur Extraarbeit an Bedingungen knüpfen.
26.03.2019 um 12:36 Uhr
Auch wenn in unserem Arbeitsvertrag weder Samstag noch Sonntag als Arbeitstag vorgesehen ist?
26.03.2019 um 12:39 Uhr
Ja, auch dann. Der BR muss hier halt gut verhandeln.
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