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Ausgleich für Arbeit an Samstag und Sonntag (Ausnahmefall)

D
daniel_1980_br
Mrz 2019 bearbeitet

Guten morgen.

Folgend Situation bereitet mir Kopfzerbrechen.

Wir arbeiten in unserem Betrieb eigentlich nur von Montag bis Freitag. Wegen einer technischen Umstellung mussten nun einige auch am Samstag (4 Stunden) und Sonntag (3 Stunden) arbeiten.

Ich wollte mich erkundigen, welche Ausgleichszeit den Mitarbeiten zusteht. Für Samstag denke ich, kann man das als reine Überstunden rechnen. Für Sonntag muss, so wie ich das verstehe, ein Ausgleichstag gewährt werden. Ist das Anrecht dann ein kompletter Asugleichstag, auch wenn nur 3 Stunden gearbeitet wurden? Oder ist das nur anteilig? Oder hat auch der Samstag, weil er bei uns normal kein Arbeitstag ist, eine besondere Regelung?

Bin für jede Info dankbar!

Grüße Daniel

1.80305

Community-Antworten (5)

K
krambambuli

26.03.2019 um 08:56 Uhr

Das hat im Zuge der Mitbestimmung etwas damit zu tun, was es dem Arbeitgeber wert ist, eure Zustimmung zu der Sonderarbeit zu bekommen.

Ich würde jedenfalls nicht zustimmen , wenn die Konditionen zu mager sind.

T
Tulpe

26.03.2019 um 09:12 Uhr

Für den Samstag, Überstd., für den Sonntag doppelte Std., da würde ich, Verhandeln das es einen komp. Freien Tag gibt ohne Zeitverlust.

N
nicoline

26.03.2019 um 10:30 Uhr

Der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichstag für Sonntagsarbeit ist grundsätzlich zunächst KEIN ZUSÄTZLICHER FREIER TAG. Wenn der Samstag nach der Sonntagsarbeit wieder frei ist, ist der Ausgleich gesetzlich gesehen erfolgt. Nur wenn TV, BV oder AV es sagen, kann es einen ZUSÄTZLICHEN FREIEN TAG geben. Da das Ganze der MB unterliegt, kann man natürlich die Zustimmung zur Extraarbeit an Bedingungen knüpfen.

D
daniel_1980_br

26.03.2019 um 12:36 Uhr

Auch wenn in unserem Arbeitsvertrag weder Samstag noch Sonntag als Arbeitstag vorgesehen ist?

N
nicoline

26.03.2019 um 12:39 Uhr

Ja, auch dann. Der BR muss hier halt gut verhandeln.

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