Guten morgen.

Folgend Situation bereitet mir Kopfzerbrechen.

Wir arbeiten in unserem Betrieb eigentlich nur von Montag bis Freitag.
Wegen einer technischen Umstellung mussten nun einige auch am Samstag (4 Stunden) und Sonntag (3 Stunden) arbeiten.

Ich wollte mich erkundigen, welche Ausgleichszeit den Mitarbeiten zusteht. Für Samstag denke ich, kann man das als reine Überstunden rechnen. Für Sonntag muss, so wie ich das verstehe, ein Ausgleichstag gewährt werden. Ist das Anrecht dann ein kompletter Asugleichstag, auch wenn nur 3 Stunden gearbeitet wurden? Oder ist das nur anteilig? Oder hat auch der Samstag, weil er bei uns normal kein Arbeitstag ist, eine besondere Regelung?

Bin für jede Info dankbar!

Grüße
Daniel