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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

freiwillige Arbeit Samstag und Sonntag

J
jinkY
Okt 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe heute, nach meinem Urlaub, erfahren dass Ende September am 27.09.18 die Belegschaft darüber informiert wurde das am Samstag und Sonntag gearbeitet wird. Dazu sollte man wissen ich bin der Vorsitzende des BR's.

Dies wurde von der GL und dem Abteilungsleiter, ohne BR, entschieden. Verkauft wurde es als freiwillige Arbeit.

Die Grundlage ist ja ganz einfach: Ohne BR kann Wochenendarbeit nicht ermöglicht werden. Ende Juni haben wir einen vergleichbare Situation gehabt und diese wurde damals auch einmal bewilligt vom BR. Dies war aber KEIN Freibrief.

Meine Frage wäre jetzt: Welche Möglichkeiten hat der BR nun da nachträglich noch irgendwie Einfluss zu nehmen? Geht das überhaupt?

Vielen Dank!

Edit: Alternativ dazu, überlege ich was für einen Plan ich mir bereitlegen kann sollte es noch einmal zu einer solchen Situation kommt. Da ich leider aber noch nicht all zu lang im Amt bin fehlt mir noch etwas die Sicherheit im Umgang mit solchen "kritischen" Geschichten.

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Community-Antworten (4)

K
krambambuli

11.10.2018 um 14:41 Uhr

Wenn die Sache bereits gelaufen ist, liegt das Kind ja bereits im Brunnen. Es gilt also weitere Fälle zu vermeiden. Fordere den AG auf, es zu unterlassen, Arbeit außerhalb der mit dem BR festgelegten Arbeitszeiten durchführen zu lassen. Drohe § 23 Abs 3 BetrVG an.

Mit dem Instrument "freiwillige" Arbeit kann man nicht die Mitbestimmung des BR umgehen.

V
Vivaldi

11.10.2018 um 14:48 Uhr

Ich verstehe nicht ganz: Hast Du keinen stellv. Vorsitzenden? Wo war der Rest des BR's als Du in Urlaub warst? Der AG muss doch im Fall der "Verhinderung des BRV einen anderen Ansprechpartner haben! Wenn der AG versäumt hat den BR zu informieren, sind ja noch keine Fristen angelaufen - dann kann der BR noch reagieren! Um Sicherheit zu gelangen besuche mal eine Fobi zum Thema Arbeitsrecht bzw. erstmal das Grundseminar zum BetrVG!!

J
jinkY

11.10.2018 um 15:44 Uhr

Es gibt einen Stellvertreter und der gesamte BR besteht aus fünf Personen. Die Entscheidung wurde komplett ohne den BR gefällt, es wäre jemand ansprechbar und befugt gewesen aber man wurde übergangen.

Die Schulungen sind gebucht und erfolgen demnächst.

Vielen Dank für das Feedback wir werden zeitnah in einer Sitzung das Vorgehen besprechen.

R
rtjum

12.10.2018 um 10:15 Uhr

bin mir jetzt nicht so ganz sicher, aber muss der AG bei Beantragung Sonntagsarbeit nicht die Zustimmung des BR mit vorlegen? Abe klar ist das Wochenende ist vorbei, also Sitzung und Beschluß den AG aufzufordern solche mitbestimmungspflichtigen Dinge vorher mit dem BR zu vereinbaren, ansonsten gibt es das nächste Mal eine Klage

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