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samstag- und sonntag arbeiten - wie kann man sich dagegen zur wehr setzen ??

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verkäuferin
Jan 2018 bearbeitet

ab sofort soll in unserem unternehmen eine neue stundeneinteilung gelten. neben anderen kollegen betrifft es auch mich insofern, dass ich ab sofort jeden! sa. und jeden! so in einer filiale verkaufen soll. dafür bekomme ich jeden di und jeden do frei. somit habe ich kein freies wochenende mehr, kann mich nicht mehr in meiner freizeit bewegen (verwandschaft usw.). mein arbeitgeber gehört keinem arbeitgeberverband an, ist in keiner innung und außerhalb aller tarifverträge. ich lebe in partnerschaft, aber mein lag arbeitet auch. gemeinsame freizeit ist von nun an fast tabu. wie soll ich mich verhalten, wie kann ich mich dagegen zur wehr setzen ?? ich weiß mir keinen rat mehr.....

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Community-Antworten (3)

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otto

14.07.2005 um 02:23 Uhr

Haben Sie im Betrieb/Unternehmen einen Betriebsrat? Wenn ja, sollten Sie sich an ihn wenden. Ansonsten kann ich Ihnen nur raten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Die W.A.F. kann Ihnen dazu Vorschläge machen. Letztlich ist der Inhalt Ihres Arbeitsvertrags maßgebend.

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viktor

14.07.2005 um 11:05 Uhr

Hallo,

Samstag ist im Sinne des Gesetzes Arbeitstag. Sonntags muß aber der Betrieb eine entsprechende Arbeitsgenehmigung haben (die er aber wohl haben wird ). Du kannst Dich auf § 11 Arbeitszeitgesetz berufen. Danach musst Du mindestens an 15 Sonntagen im Jahr frei haben. Ferner können noch Ansprüche aus Tarifverträgen entstehen. Hier würde ich mich bei der Gewerkschaft erkundigen.

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BMW

14.07.2005 um 22:56 Uhr

Hallo zusammen man müßte erst einmal schauen wie ist es im Tarifvertrag geregelt gibt er dieses überhaupt her! Ansonsten wie Viktor antwortet

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