Erstellt am 14.07.2005 um 00:23 Uhr von otto
Haben Sie im Betrieb/Unternehmen einen Betriebsrat? Wenn ja, sollten Sie sich an ihn wenden.
Ansonsten kann ich Ihnen nur raten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Die W.A.F. kann Ihnen dazu Vorschläge machen. Letztlich ist der Inhalt Ihres Arbeitsvertrags maßgebend.
Erstellt am 14.07.2005 um 09:05 Uhr von viktor
Hallo,
Samstag ist im Sinne des Gesetzes Arbeitstag. Sonntags muß aber der Betrieb eine entsprechende Arbeitsgenehmigung haben (die er aber wohl haben wird ). Du kannst Dich auf § 11 Arbeitszeitgesetz berufen. Danach musst Du mindestens an 15 Sonntagen im Jahr frei haben. Ferner können noch Ansprüche aus Tarifverträgen entstehen. Hier würde ich mich bei der Gewerkschaft erkundigen.
Erstellt am 14.07.2005 um 20:56 Uhr von BMW
Hallo zusammen
man müßte erst einmal schauen wie ist es im Tarifvertrag geregelt gibt er dieses überhaupt her!
Ansonsten wie Viktor antwortet