Eine Arbeitnehmer muß am Samstag und Sonntag in Paris arbeiten. Der Arbeitgeber bezahlt die Zuschläge für Sonntag und bekommt die Arbeitstunden gut geschrieben. Aber wie ist das mit der Flugzeit am Samstag und an Sonntag (Rückkehr) Kann er die auch gutschrieben bekommen??