W.A.F. LogoSeminare

Sonntag Arbeit

A
azlain
Jan 2018 bearbeitet

Eine Arbeitnehmer muß am Samstag und Sonntag in Paris arbeiten. Der Arbeitgeber bezahlt die Zuschläge für Sonntag und bekommt die Arbeitstunden gut geschrieben. Aber wie ist das mit der Flugzeit am Samstag und an Sonntag (Rückkehr) Kann er die auch gutschrieben bekommen??

1.52605

Community-Antworten (5)

M
martinez

10.11.2014 um 15:08 Uhr

Habt ihr eine Reiserichtlinie?

Ich denke schon wenn ihr solche Reisen regelmäßig habt.

schau doch da mal rein, da sollte alles geregelt sein.

Mein Tipp wäre, Nein Flugzeit wird nicht vergütet(AZ)

G
gironimo

10.11.2014 um 20:18 Uhr

.... und wenn der Kollege aber im Flugzeug Vorbereitungen gemacht hat und auf dem Rückflug seinen Bericht geschrieben hat usw.?

Diese Frage klärt der BR im Übrigen, wenn er der versetzen Arbeitszeit und/oder Mehrarbeit zustimmt (oder hat hierzu vielleicht auch schon grundsärtzliche Regelungen in einer BV).

P
Pickel

10.11.2014 um 20:25 Uhr

"Diese Frage klärt der BR im Übrigen, wenn er der versetzen Arbeitszeit und/oder Mehrarbeit zustimmt"

Gironimo, je nach Tätigkeit und Grund kann die Dienstreise auch Zustimmung des BR angesetzt werden. Und es ist ja gerade das Thema dass die Fkugzeit keine Mehrarbeit ist. Also auch hier keine Mitbestimmung.

P
Piranha

10.11.2014 um 20:53 Uhr

Schon mal in den TV geschaut ??? Tarifbindung vorausgesetzt :))

A
azlain

11.11.2014 um 10:02 Uhr

Im TV ist diesen Punkt nicht geregelt. Die Dauer der Dienstreise ist nur 2 Tage. Vielen Dank für Euer Antworten.

Ihre Antwort