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Sonntagsarbeit - Konferenzteilnahme von MA

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tramdriver
Jan 2018 bearbeitet

Von unserem Unternehmen werden Arbeitnehmer regelmässig auf internationale Konferenzen geschickt, die bei mehreren Tagen Dauer oft an Sonntagen beginnen. Beschwerden darüber gab es nie, die Konferenzteilnehmer wollten immer daran teilnehmen.

Problem: Die Geschäftsleitung stellt sich augenblicklich etwas quer, was die Konferenzteilnahme von Mitarbeitern angeht mit der Begründung, dass man dem Betriebsrat gegenüber die Sonntagsarbeit (-> Konferenzteilnahme) begründen müsste.

Dabei wissen wir gar nicht, dass wir ein Problem mit diesen Konferenzen haben. Wir möchten lediglich, dass die Teilnehmer die eingesetzte Freizeit wieder zurückbekommen.

Ein Blick ins ArbZG hilft nicht wirklich weiter, §10 ArbZG erlaubt unter bestimmten Bedingungen Sonntagsarbeit, Konferenzen fallen nicht darunter. Am nächsten kommt Abs. 1 Nr. 9 - die Gewerbeordnung beschreibt hier aber nur Veranstaltungen mit Verkaufscharakter.

Wie begründen wir nun, dass wir die Sonntagsarbeit in Ordnung finden?

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Community-Antworten (2)

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DonJohnson

16.08.2007 um 00:25 Uhr

Hallo.

Ich sehe das nicht als Arbeitszeit. Die Übernachtungen während solchen Schulungen werden ja auch nicht per Arbeitszeit geregelt, oder die Stunden danach. Es ist richtig, dass durch TV üblicher Weise sowas geregelt ist, das ist dann so, dass die Fahrt dahin und zurück Arbeitszeit ist, aber ohne Überstunden- oder Sonn und Feiertagszuschlägen bezahlt werden. Ihr könnt vielleicht auch eine BV darüber machen, die das regelt, aber Achtung vor §77 Abs 3 BetrVG. Ihr müßt erst einmal wissen, ob es einen für euch gültigen TV gibt, oder geben würde.

T
tramdriver

16.08.2007 um 01:21 Uhr

Guten Abend,

die Antwort passt nicht ganz auf mein Problem. Die Konferenzteilnahme, ich spreche bewusst nicht von Schulungen, ist in jedem Fall Arbeit. Teilweise werden auch Vorträge gehalten oder Papiere ausgearbeitet. Die An- und Abreise stellen auch kein Problem dar, das ist geregelt.

Wie funktioniert es eigentlich rechtlich mit der Arbeit die an Sonntagen von Arbeitnehmern in Ländern verrichtet wird, in denen der Sonntag ein ganz normaler Arbeitstag ist?

Grüsse & gute Nacht

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