Von unserem Unternehmen werden Arbeitnehmer regelmässig auf internationale Konferenzen geschickt, die bei mehreren Tagen Dauer oft an Sonntagen beginnen. Beschwerden darüber gab es nie, die Konferenzteilnehmer wollten immer daran teilnehmen.

Problem: Die Geschäftsleitung stellt sich augenblicklich etwas quer, was die Konferenzteilnahme von Mitarbeitern angeht mit der Begründung, dass man dem Betriebsrat gegenüber die Sonntagsarbeit (-> Konferenzteilnahme) begründen müsste.

Dabei wissen wir gar nicht, dass wir ein Problem mit diesen Konferenzen haben. Wir möchten lediglich, dass die Teilnehmer die eingesetzte Freizeit wieder zurückbekommen.

Ein Blick ins ArbZG hilft nicht wirklich weiter, §10 ArbZG erlaubt unter bestimmten Bedingungen Sonntagsarbeit, Konferenzen fallen nicht darunter. Am nächsten kommt Abs. 1 Nr. 9 - die Gewerbeordnung beschreibt hier aber nur Veranstaltungen mit Verkaufscharakter.

Wie begründen wir nun, dass wir die Sonntagsarbeit in Ordnung finden?