Erstellt am 09.08.2007 um 14:17 Uhr von Aliosman
Hallo Ost,
ich sage immer wer nicht fühlt muss spüren. Diese Handlung der Vorgesetzten würde ich Störung des Betriebsfriedens ansehen. Ihr als Betriebsrat könntet personelle Konsequenzen wie Abmahnung bis zur Kündigung der Vorgesetzten beim Arbeitgeber beantragen.
Erstellt am 09.08.2007 um 14:29 Uhr von ego112
Ich würde eher alles mit Mobbing beschreiben, wenn diese Drohungen immer wieder und immer die gleichen Personen betreffen.
Ob man als BR eine Abmahnung beantragen kann, sei mal dahingestellt.
Was Ihr allerdings machen könnt und auch müsst, ist den AG mit ins Boot nehmen damit dieser die Möglichkeit hat, seiner Aufgabe "Schutz der AN" vor Mobbing und dergleichen, gerecht zu werden. Erst dann könnt Ihr Euer Recht in Anspruch nehmen dem AG aufzufordern Abstellmaßnahmen, die sogar bis zur Kündigung gehen können, umzusetzen.
Erstellt am 09.08.2007 um 14:37 Uhr von Petrus
@Ego: Eine Abmahnung erzwingen könnte in der Tat schwierig werden - aber da man sowieso gemeinsam mit dem ArbGeb an der Umsetzung von §75 arbeiten sollte... Und wenn man mit dem ArbGeb mal die Möglichkeiten des BR nach §23 (3) bzw. 104 bespricht, wird der auch die "Abstellmaßnahme" der Abmahnung in Betracht ziehen - die ist nämlich für ihn kostenfrei...
Erstellt am 09.08.2007 um 16:18 Uhr von DonJohnson
@Ost: wenn diese Dinge schon lange laufen und mehrere MA betrifft, würde ich dem Vorgesetzten erst mal zum Betriebsrat zitieren und ihn warnen, dass weitere solche Entgleisung eine Abmahnung nach §104 BetrVG bei weiteren Zuwiderhandlungen Entlassung nach dem gleichen § nach sich zieht. Übrigens, kleine Anmerkung an Petrus: So schwer ist das nicht, wenn der AG diese Abmahnung nicht ausspricht geht es vor Gericht. Wenn der sich weiter weigert die Abmahnung oder Kündigung auszusprechen kostet es Zwangsgeld von täglich 250€.
Noch eine persönliche Meinung von mir: Solche Vorgesetzten gehören entfernt!!! Die sind das aller letzte!!!