Hallo an Alle! Ich bin neu im BR und habe da ein Problem.Wir haben einen Aushang über unsere Sprechzeiten im Betriebsrat gemacht. Als Vorlage haben wir ein Musterschreiben von der W.A.F genommen,dort steht drin das Mitarbeiter auch Beschwerden über Vorgesetzte an den Betriebsrat richten können. Im letzten Monatsgespräch regte sich unsere Direktorin über diesen Satz auf und sagte das nur Sie Beschwerden über Vorgesetzte entgegennehmen darf da sie und nur sie die Personalhoheit hat. Und wir sollen uns nicht zum Taschentuch der Mitarbeiter machen.
Wir sind doch aber laut Betriebsverfassungsgesetz § 85 Abs.1 verpflichtet Beschwerden entgegen zu nehmen.Wie ist das nun mit Beschwerden über Vorgesetzte?
Mit freundlichen Grüssen