Erstellt am 13.03.2008 um 11:43 Uhr von Kölner
@TopGun1608
Die Direktorin regt sich m.E. (wenn diese Aussage so und einzeln von Euch im Aushang erwähnt wurde) zu Recht auf.
Zumal ich der Meinung bin, dass ein AN es grundsätzlich zunächst selber schaffen muss, Kritik an seinen Vorgesetzten zu äußern.
Erstellt am 13.03.2008 um 11:51 Uhr von pehoe
TopGun1608,
ich meine Du hast die Frage Dir selbst beantwortet. Natürlich dürft ihr Beschwerden über Vorgesetzte entgegennehmen. Das hat auch was mit dem Vertrauen der Mitarbeiter zu tun. Icch gehe mal davon aus,dass dieses zum BR besser ist als zur GL.
Erstellt am 13.03.2008 um 13:16 Uhr von BRV4U
@TopGun1608
Ihr könnt von der Belegschaft jeglich Beschwerde annehmen, da hat kein AG reinzuquatschen und euch etwas vorzuschreiben. Das wird auch die Direktorin wissen.
Kann es sein, dass sie den Hinweis im Aushang missbilligt und befürchtet, dass jetzt schlafende Hunde geweckt werden, eine Beschwerdelawine losgetreten wird und/oder ihr jemand die Kompetenz streitig machen will ?
Sagt ihr doch, dass ihr nur Beschwerden entgegennehmt um Probleme zu lösen und damit eurer Pflicht zur Wahrung des Betriebsfriedens nachkommen wollt.
Erstellt am 13.03.2008 um 13:23 Uhr von Petrus
@TopGun:
Erklärt Eurer Direktorin, dass sie bei einschlägigen Beschwerden über "nichtleitende" Vorgesetzte ihre Personalhoheit gemäß §104 BetrVG nach den Vorgaben durch den BR auszuüben hat. Und wenn nur sie die "Personalhoheit" hat, dürfte sie die einzige leitende MA gem §5 BetrVG im Betrieb sein.