Erstellt am 06.05.2010 um 13:27 Uhr von snowball
Das ist Schwierig. Wir hatten mal ein ähnliches Problem. Auf anraten des Arbeitsgerichtes sollten wir ein sog. mobbing Tagebuch führen. In diesem sollen dann die Zeugen der Äußerungen und das genaue Datum und die Uhrzeit stehen.
Ab einer gewissen Anzahl (welche nicht festgelegt ist) kann man damit zum Arbeitsgericht gehen. Dies ist allerdings die harte Methode.
Ansonsten würde ich mir den betreffenden Kollegen mal zum Gespräch schnappen. Des weiteren sollte man unbedingt die Geschäftsführung schriftlich über diese Vorfälle informieren und darin auffordern dies von Arbeitgeberseite unterbinden zu lassen. Das kann nämlich bei ausreichender Aktenlage gut für ein Verfahren nach §23 benutzt werden.
Gruß