W.A.F. LogoSeminare

Drohungen des AG gegen den BR - wie würdet ihr damit umgehen ?

G
Gevatter
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusamamen,

nachdem wir vor kurzem einen vollstreckbaren Titel gegen unseren AG bei Gericht erwirkt haben, läuft unsere Geschäftsleitung regelrecht Amok. Nach unzähligen Verstößen gegen eine Betriebsvereinbarung, die die Arbeitszeiten regelt, sahen wir uns gezwungen die Angelegenheit im Beschlußverfahren klarzustellen. Nun droht uns die Geschäftsleitung für den Fall, daß wir bei wiederholten Verstößen die Vollstreckung beantragen, die MA dafür büßen zu lassen, Kündigungen seien dabei nicht ausgeschlossen. Ich stehe grundsätzlich auf dem Standpunkt, " Wir verhandeln nicht mit Terroristen und lassen uns nicht drohen" , ich muß aber zugeben, der Geschäftsleitung für diese Ansage noch eins auf die Nuß geben zu wollen. Was würdet ihr tun ?

7.26709

Community-Antworten (9)

K
Kölner

30.04.2007 um 21:10 Uhr

@Gevatter Ich habe mal einen BR erlebt, der den AG in einem höflichen aber sehr bestimmten Schreiben auf seine Äusserungen aufmerksam gemacht hat und vorsorglich alle zukünftigen personellen Maßnahmen unter § 123 BGB gewertet sehen wollte.

P
paula

01.05.2007 um 00:06 Uhr

@Kölner

Nur bei einer Kündigung hilft §123 BGB nicht einen Deut weiter....

K
Kölner

01.05.2007 um 00:10 Uhr

@paula Habe ich etwas von Kündigungen gesagt? Das BAG-Urteil ist mir sehr wohl bekannt!

P
paula

01.05.2007 um 00:19 Uhr

@Kölner

Gevatter hat davon gesprochen.... wollte doch nur ganz seriös :-) feststellen das der 123BGB da nicht weiterhilft. Nicht das der eine oder andere hier falsche Hoffnung bekommt :-)

G
Gevatter

01.05.2007 um 10:07 Uhr

Danke für euere Antworten. Ein Schreiben werden wir mit Sicherheit an die GL senden. Wir sind uns im Gremium einig, daß wir ungeachtet der Drohungen bei weiteren Verstößen ohne wenn und aber vollstrecken lassen. Wäre ja auch irgendwie Unsinn, einen Titel zu erwirken, aber dann alles beim Alten sein zu lassen.

@ Kölner, welches BAG Urteil meinst Du ?

K
Kölner

01.05.2007 um 12:11 Uhr

@Gevatter Es gibt einige Urteile u.a. BAG 2 AZR 327/02

W
Waschbär

01.05.2007 um 13:31 Uhr

Gevatter,

Merkwürdig finde ich das dein AG, Verbal Droht ... Aber er Droht nicht die BV zu Kündigen ?

p.s Ausserfahrung von anderen BR´s Drohende Chefs Beiussen nicht, kann es sein das der AG nur mal sehen will wer bei euch den Längern Atem hat ? Sonst würde er ja anfangen die Bv zu Kündigen ... ggf Droht ihr auch zu viel und zu lange ...

G
Gevatter

01.05.2007 um 15:03 Uhr

@ Waschbär, mit der Kündigung der BV würde sich die GL in diesem Fall wohl kaum einen Gefallen tun, denn diese BV ging bereits durch die Einigungsstelle. Wir haben in unseren Breiten ziemlich viel Glück, denn unsere zuständigen Arbeitsgerichte sind o.k. Das ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil. In anderen Regionen stehen Betriebsräte oft auf verlorenen Posten, was da für Recht erkannt wird, ist nicht selten ein schlechter Scherz.

@ Kölner, danke ich werd mich mal durchlesen.

W
Waschbär

01.05.2007 um 16:31 Uhr

Gevatter, mit der Zeit wird der Ag einsehen das er mit Leeren Drohungen nicht weiter kommt und versuchen mit euch zu verhandeln .

Viel Glück Durch halten Lohnt sich.

Ihre Antwort