Mein Arbeitgeber hat allen Mitarbeitern eine Einverständniserklärung vorgelegt, bei denen die Zustimmung zu bestimmten Sachverhalten gegeben bzw. auch verweigert werden kann.
1. zur Veröffentlichung von Fotos auf der Homepage, der örtlichen Presse, in hauseigenen Veröffentlichungen.
2. zur Veröffentlichung meines Namens auf der Homepage, der örtlichen Presse, in hauseigenen Mitteilungen.
3. zur internen Veröffentlichung meines Geburtstages
4. zur internen Veröffentlichung meiner Urlaubs- und Krankheitszeiten.

Ich tue mich grad schwer in der Beurteilung, ob hier ein Mitbestimmungsrecht vorliegt. Ich könnte mir z.B. §87 Abs.1 1.Satz (Fragen der Ordnung des Betriebs ) vorstellen.
Liege ich damit richtig?