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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Veröffentlichung der Arbeitsleistung

S
Schubi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns (Automobilzulieferer mit Zeitlohn) möchte ein Werkleiter für eine bestimmte Abteilung die geleistete Stückzahl pro Schicht in einem Balkendiagramm wöchentlich veröffentlichen (Schicht Meier, Müller, Schulze und Soll-Leistung), um die "Motivation der Mitarbeiter" zu fördern. Der BR hat dagegen Bedenken, da Qualitätsproblene oder Maschinenausfälle nicht berücksichtigt werden. Der BR hat dies vorerst abgelehnt in Betrachtung §§ 80 und 87 BetrVG. Kann der BR diese Veröffentlichungen dauerhaft verhindern?

Vielen Dank im voraus. Steffen

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Community-Antworten (2)

L
Lotte

25.09.2006 um 17:49 Uhr

Der AG kann natürlich zur Einigungsstelle gehen, aber m.E. habt Ihr nach §87 (1) Punkt 1 MBR DKK dazu in RN 46: "Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass alle Anordnungen des AG hinsichtlich der Arbeitsleistung mitbestimmungspflichtig sind, wenn mittelbar oder direkt eine Reglementierung des AN-Verhaltens bzw. ein einheitliches Verhalten der AN erreicht werden soll "

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Fayence

25.09.2006 um 21:00 Uhr

Steffen, ein solches Balkendiagramm kann veröffentlicht werden, wenn keinerlei Rückschluss auf einzelne KollegInnen möglich ist.

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