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Fahrerkarte Daten auslesen - hat jemand Erfahrungen?

D
Dickie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !! hat jemand erfahrungen mit eg tacho und fahrerkarten. welche daten dürfen vom arbeitgeber ausgelesen und weiter verwendet werden??? gibt es da urteile??? hab bisher nichts gefunden

9.08105

Community-Antworten (5)

R
RolfH

30.11.2007 um 08:22 Uhr

Hallo Dickie,

habt Ihr denn keine BV zur Einführung und Handling der Auswertungen des DTCO gemacht??

Dort ist alles regelbar, natürlich unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Bist Du im BR? Dann könnten wir diesbezüglich ja mal Mailkontakt aufnehmen - bei uns ist das geregelt.

Grüße

D
Dickie

30.11.2007 um 21:40 Uhr

nein wir haben keine bv da wir jetzt erst die ersten geräte bekommen. Ja ich bin Betriebsrat der besteht aber erst seit 3 wochen und wir haben noch keine schulungen und überhaupt keine ahnung. Über die hilfe würde ich mich seeehr freuen

mfg Dickie

DAH
Der alte Heini

01.12.2007 um 00:42 Uhr

Zweifels ohne greift hier das Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs.1, Ziffer 6 BetrVG. Aber die Gestaltung einer entsprechenden BV sollte wohl überlegt sein, da der Arbeitgeber verpflichtet ist, das Verhalten des Fahrers im Bezug auf die Einhaltung der Sozialvorschriften, dem Arbeitszeitgesetz und auch der Straßenverkehrsordnung zu überprüfen um eventuell Verfehlungen seines Arbeitnehmers abzustellen.

S
schnulli33

15.12.2007 um 16:34 Uhr

Hallo Dickie, die gespeicherten Daten auf der Fahrerkarte müssen vom AG nach dem Gesetz kontrolliert und alle 28 Tage gespeichertr werden. Die Kontrolle bezieht sich auf Einhaltung der Lenk und Ruhezeiten sowie der gesetzlichen Pausen. Eine Übernahme der Arbeitszeit als Lohnberechnung ist ebenfalls möglich aber nur manuell, da es aus Datenschutzgründen keine Möglichkeit gibt die Daten in eine Lohnberechnungstabelle zu übernehmen. Das herausgeben an 3. ist nicht erlaubt, sofern es sich nicht dabei um eine Behörde handelt. Als Fahrer sollte man froh sein, das es die Fahrerkarte gibt, die Probleme mit der AZ liegt beim AG.

Gruß von Schnulli

P
pirat

15.12.2007 um 19:55 Uhr

@Dickie, .... schon mal was von §13 Abs.2 ff BDSG gehört? Bundesdatenschutzgesetz findest du bei google.

Daten auf der Fahrerkarte ....!

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empfehle dir die Lektüre...dringend!

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