Fahrerkarte Daten auslesen - hat jemand Erfahrungen?
Hallo !! hat jemand erfahrungen mit eg tacho und fahrerkarten. welche daten dürfen vom arbeitgeber ausgelesen und weiter verwendet werden??? gibt es da urteile??? hab bisher nichts gefunden
Community-Antworten (5)
30.11.2007 um 08:22 Uhr
Hallo Dickie,
habt Ihr denn keine BV zur Einführung und Handling der Auswertungen des DTCO gemacht??
Dort ist alles regelbar, natürlich unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Bist Du im BR? Dann könnten wir diesbezüglich ja mal Mailkontakt aufnehmen - bei uns ist das geregelt.
Grüße
30.11.2007 um 21:40 Uhr
nein wir haben keine bv da wir jetzt erst die ersten geräte bekommen. Ja ich bin Betriebsrat der besteht aber erst seit 3 wochen und wir haben noch keine schulungen und überhaupt keine ahnung. Über die hilfe würde ich mich seeehr freuen
mfg Dickie
01.12.2007 um 00:42 Uhr
Zweifels ohne greift hier das Mitbestimmungsrecht gem. § 87 Abs.1, Ziffer 6 BetrVG. Aber die Gestaltung einer entsprechenden BV sollte wohl überlegt sein, da der Arbeitgeber verpflichtet ist, das Verhalten des Fahrers im Bezug auf die Einhaltung der Sozialvorschriften, dem Arbeitszeitgesetz und auch der Straßenverkehrsordnung zu überprüfen um eventuell Verfehlungen seines Arbeitnehmers abzustellen.
15.12.2007 um 16:34 Uhr
Hallo Dickie, die gespeicherten Daten auf der Fahrerkarte müssen vom AG nach dem Gesetz kontrolliert und alle 28 Tage gespeichertr werden. Die Kontrolle bezieht sich auf Einhaltung der Lenk und Ruhezeiten sowie der gesetzlichen Pausen. Eine Übernahme der Arbeitszeit als Lohnberechnung ist ebenfalls möglich aber nur manuell, da es aus Datenschutzgründen keine Möglichkeit gibt die Daten in eine Lohnberechnungstabelle zu übernehmen. Das herausgeben an 3. ist nicht erlaubt, sofern es sich nicht dabei um eine Behörde handelt. Als Fahrer sollte man froh sein, das es die Fahrerkarte gibt, die Probleme mit der AZ liegt beim AG.
Gruß von Schnulli
15.12.2007 um 19:55 Uhr
@Dickie, .... schon mal was von §13 Abs.2 ff BDSG gehört? Bundesdatenschutzgesetz findest du bei google.
Daten auf der Fahrerkarte ....!
MUSTER-BETRIEBSVEREINBARUNG Digitaler Tachograph
empfehle dir die Lektüre...dringend!
Verwandte Themen
Auslesen der Fahrerkarte nach Betriebskontrolle
ÄlterHallo zusammen,ich bin Betriebsrat in einer Spedition und von einem Kollegen gefragt worden ob es rechtens ist,das er seine Fahrerkarte wöchentlich auslesen lassen muß. Die Anweisung kommt von der Ges
Private Daten des MA im Intranet für definierten Personenkreis sichtbar
ÄlterHallo, gestern wurde unser neuer Intranetauftritt für alle MA freigeschaltet, hierbei ist uns nun aufgefallen das Private Daten wie die komplette Adresse, Geburtsdatum, private Telefonnummer im Intran
Fahrerkarte
ÄlterHat ein AG das Recht , Daten der Fahrerkarte auszudrucken, um zu kontrollieren ob die Pausenzeit ( 45 min ) überschritten wurde? Kann der AG bei Pausenüberschreitungen, welche er auf der Fahrerkarte g
Fahrerkarte
ÄlterHallo, habe da ein Problem mit meinem Arbeitgeber. Ich bin als Fahrer eines Kleintransporters angestellt. Mein Chef ist der Meinung das er Daten aus der Fahrerkarte bzw. aus dem Fahrtenschreiber bezü
DSGVO behindert "normale" Betriebsratsarbeit
ÄlterGibt es irgendjemanden, oder kennt jemand jemanden der beim EuGH klagt, weil die Arbeit der Betriebsräte durch die DSGVO massiv eingeschränkt wird? Eines der Probleme ist, das der Datenschutzbeauftra