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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ruhepausen zwischen Bereitschaftsdienst und Arbeitsbeginn

M
Mercyful
Mrz 2019 bearbeitet

Liebe BR-Mitglieder,

wir haben in unserem Unternehmen u.a. eine sog. Rufbereitschaft.

Nun hat eine Kollegin in der Rufbereitschaft einen recht kurzen Rufeinsatz gehabt, der bis 22:15 Uhr am Sonntagabend andauerte. Normalerweise müsste die Kollegin am nächsten Tag am Montag um 7:00 Uhr ihren normalen Dienst verrichten.

Da sie aber die Ruhezeit von 11 Stunden gem. Arbeitszeitgesetz einhalten wollte, ist sie erst um 9:15 Uhr nach Rückinfo an ihren Vorgesetzten erschienen.

Nun stellt sich die Frage, ob die Kollegin einen Anspruch auf Zeitausgleich für die Zeit zwischen 7:00 Uhr (Arbeitsbeginn) und 9:15 Uhr (tatsächlicher Arbeitsbeginn) hat, da sie ansonsten den Arbeitstag ja mit Minusstunden abschließen würde.

Wenn Ihr habt, dann auch gerne mit Verweis auf die entsprechenden Gesetzte oder Urteile.

Vielen lieben Dank.

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Community-Antworten (6)

K
kratzbürste

18.03.2019 um 18:00 Uhr

Habt ihr denn diesen Punkt nicht in der BV zur Rufbereitschaft klargestellt?

N
nicoline

18.03.2019 um 18:03 Uhr

Kratzbürste, stellt man eine solche Frage, wenn es eine BV gibt, die das regelt?

M
Mercyful

18.03.2019 um 18:29 Uhr

@ Kratzbürste Nee, eine BV existiert derzeit nicht (ist aber schon in der Vorbereitung, und nicht erst seit heute). Daher die Frage, wie das gesetzlich geregelt ist.

P
Pjöööng

19.03.2019 um 11:19 Uhr

Üblicherweise ist eine Wochenarbeitszeit vereinbart. Sofern also innerhalb des vereinbarten Arbeitszeitmodells diese Zeiten im Laufe der Woche nachgeholt werden können, liegt kein Annahmeverzug vor. Annahmeverzug liegt erst vor wenn die Zeiten innerhalb des vereinbarten Arbeitszeitmodells nicht mehr nachgeholt werden können.

Bessere Regelungen dürfen in einer BV getroffen werden.

B
BRinzessinKEKS

19.03.2019 um 18:20 Uhr

Hat sie denn am Sonntag regulär gearbeitet? Bei uns ist es so, dass die Ruhezeit nicht von vorn beginnt, wenn man sie vorher innerhalb 24 Stunden quasi schon "voll" hatte.

C
celestro

19.03.2019 um 22:03 Uhr

"Bei uns ist es so, dass die Ruhezeit nicht von vorn beginnt, wenn man sie vorher innerhalb 24 Stunden quasi schon "voll" hatte."

Erm ... wie bitte?

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