Angestellte in Vollzeit (38,5 Std./wo.) arbeiten in Gleitzeit im Unternehmen. Die tägliche Arbeitszeit überschreitet nicht
8 Stunden. Es gibt eine Vereinbarung von März 2003, worin geschrieben steht, daß 1/2 Std. Mittagspause und 1/4 Std.
unbezahlte Pause zu berücksichtigen ist. Diese 1/4 Stunde wird aber nur bei Vollzeitkräften und nicht bei Teilzeit-
kräften vom Stundenkonto abgezogen. Gem. §4 Satz 1 Ruhepausen ArbZG dürfte ja nur 1/2 Stunde Pause in Abzug
gebracht werden?! U.a. gibt es eine neue Betriebsvereinbarung von 2004 in welcher o.g. Pausenregelung so nicht
mehr festgehalten wurde. Hebt diese Betriebsvereinbarung die ältere von 2003 auf oder muß diese gekündigt werden.
Das eigentliche Ziel ist, daß den Vollzeitkräften künftig diese 1/4 Std. Pause nicht mehr abgezogen werden soll. Wer kann hierzu Tips geben? Vielen Dank!
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