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Ruhepausen

P
Pino
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Angestellte in Vollzeit (38,5 Std./wo.) arbeiten in Gleitzeit im Unternehmen. Die tägliche Arbeitszeit überschreitet nicht 8 Stunden. Es gibt eine Vereinbarung von März 2003, worin geschrieben steht, daß 1/2 Std. Mittagspause und 1/4 Std. unbezahlte Pause zu berücksichtigen ist. Diese 1/4 Stunde wird aber nur bei Vollzeitkräften und nicht bei Teilzeit- kräften vom Stundenkonto abgezogen. Gem. §4 Satz 1 Ruhepausen ArbZG dürfte ja nur 1/2 Stunde Pause in Abzug gebracht werden?! U.a. gibt es eine neue Betriebsvereinbarung von 2004 in welcher o.g. Pausenregelung so nicht mehr festgehalten wurde. Hebt diese Betriebsvereinbarung die ältere von 2003 auf oder muß diese gekündigt werden. Das eigentliche Ziel ist, daß den Vollzeitkräften künftig diese 1/4 Std. Pause nicht mehr abgezogen werden soll. Wer kann hierzu Tips geben? Vielen Dank!

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Community-Antworten (3)

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DocPille

18.03.2008 um 15:25 Uhr

@Pino

Dann müsst ihr damit rechnen das der AG euch die Früstückspause streicht.

H
Heinrich

18.03.2008 um 15:35 Uhr

...Ja, dann habt ihr unterschiedliche Pausen, dies zum einen. Und: Ob auch die erste Betriebsvereinbarung noch gilt, solltet ihr in den beiden Texten nachsehen.

H
Hasan

18.03.2008 um 17:50 Uhr

Wo bitte steht im Arbeitszeitgesetz das nur 30 Min. Pause in Abzug gebracht werden dürfen. § 4 Ruhepausen Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Da steht nichts von nur 30 Min. sondern mindestens 30 Min. Wenn eine längere Pause, oder 2 Pausen von unterschiedlicher Länge gewährt werden, müßen diese auch abgezogen werden.

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