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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bereitschaftsdienste

W
Willie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Kollegin ist 55 und soll im Krankenhaus in der Anaesthesie 20 bzw. 24 Std. Bereitschaftsdienste machen, wobei immer durchgearbeitet wird ohne Pausen. Sie wechselt im gleichen Unternehmen in eine andere GmbH, da ihre alte Klinik betriebsbedingt geschlossen wurde. Im Sozialplan ist eine gleiche, zumutbare Taetigkeit mit allen bisherigen Konditionen ausgehandelt.Bisher hatte sie Rufdienst. Gibt es eine Klausel, dass sie die BD nicht machen muss, Alter, Schlafstoerungen, usw.? Danke fuer die Antworten

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Community-Antworten (4)

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nicoline

21.11.2013 um 18:04 Uhr

Hallo 20 bzw. 24 Std. Bereitschaftsdienste machen, wobei immer durchgearbeitet wird ohne Pausen. Gilt ein TV? Ohne Pause geht ja schon mal gar nicht und 20 - 24 Std BD auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

eine Kollegin ist 55Gibt es eine Klausel, dass sie die BD nicht machen muss, Alter, Schlafstoerungen, usw.?* Hierzu kann man nur raten, den § 6 Abs. 3 und 4 Buchst. a) ArbZG anzuschauen

zumutbare Taetigkeit mit allen bisherigen Konditionen ausgehandelt.Bisher hatte sie Rufdienst. Wenn es in der neuen Klinik keine RB gibt, glaube ich nicht, dass der AG aufgrund einer Bestimmung im Sozialplan RB einführen muss. Ich habe keine Erfahrung mit Sozialplänen, empfehle hier aber eine Rechtsberatung darüber, ob sie verpflichtet ist, den BD zu leisten.

G
gironimo

21.11.2013 um 20:02 Uhr

Gibt es eine Betriebsvereinbarung zur Rufbereitschaft?

Und - steht im Arbeitsvertrag, dass Rufbereitschaft vereinbart ist (wohl nicht?).

Und warum fragst Du? Liegt die Angelegenheit bei Euch auf dem Tisch (vielleicht wegen § 99 BetrVG)?

G
Galaxy

22.11.2013 um 10:45 Uhr

@willie wenn, so wie du es schreibst, im BD 20-24 Std. IMMER durchgearbeitet wird, dann ist BD das falsche Instrument und der AG sollte in diesem Fall ein 3 Schichtsystem unter Beteiligung des BR einführen. Und solltest du BRM in diesem Betrieb sein, dann frage ich mich, warum ihr als BR bei dieser Auslastung den BD, der mitbestimmumgspflichtig ist, überhaupt genehmigt habt.

Gruß Galaxy

T
tommyh

23.11.2013 um 13:42 Uhr

Ob Eure Arbeitszeiten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen kann ich nicht beurteilen aber die 55 jahre spielen keine Rolle es sei denn Ihr habt eine Bv zur Entlastung älterer Arbeitnehmer.

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