Erstellt am 21.11.2013 um 17:04 Uhr von nicoline
Hallo
*20 bzw. 24 Std. Bereitschaftsdienste machen, wobei immer durchgearbeitet wird ohne Pausen.*
Gilt ein TV? Ohne Pause geht ja schon mal gar nicht und 20 - 24 Std BD auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
*eine Kollegin ist 55*Gibt es eine Klausel, dass sie die BD nicht machen muss, Alter, Schlafstoerungen, usw.?*
Hierzu kann man nur raten, den § 6 Abs. 3 und 4 Buchst. a) ArbZG anzuschauen
*zumutbare Taetigkeit mit allen bisherigen Konditionen ausgehandelt.Bisher hatte sie Rufdienst.*
Wenn es in der neuen Klinik keine RB gibt, glaube ich nicht, dass der AG aufgrund einer Bestimmung im Sozialplan RB einführen muss. Ich habe keine Erfahrung mit Sozialplänen, empfehle hier aber eine Rechtsberatung darüber, ob sie verpflichtet ist, den BD zu leisten.
Erstellt am 21.11.2013 um 19:02 Uhr von gironimo
Gibt es eine Betriebsvereinbarung zur Rufbereitschaft?
Und - steht im Arbeitsvertrag, dass Rufbereitschaft vereinbart ist (wohl nicht?).
Und warum fragst Du? Liegt die Angelegenheit bei Euch auf dem Tisch (vielleicht wegen § 99 BetrVG)?
Erstellt am 22.11.2013 um 09:45 Uhr von galaxy
@willie
wenn, so wie du es schreibst, im BD 20-24 Std. IMMER durchgearbeitet wird, dann ist BD das falsche Instrument und der AG sollte in diesem Fall ein 3 Schichtsystem unter Beteiligung des BR einführen. Und solltest du BRM in diesem Betrieb sein, dann frage ich mich, warum ihr als BR bei dieser Auslastung den BD, der mitbestimmumgspflichtig ist, überhaupt genehmigt habt.
Gruß
Galaxy
Erstellt am 23.11.2013 um 12:42 Uhr von Tommyh
Ob Eure Arbeitszeiten den gesetzlichen Anforderungen entsprechen kann ich nicht beurteilen aber die 55 jahre spielen keine Rolle es sei denn Ihr habt eine Bv zur Entlastung älterer Arbeitnehmer.