Nach §93 BetrVG
kann der BR die interne Ausschreibung von Arbeitsplätzen verlangen.
So weit so gut.
Jetzt sagt der BRV , das wir das nur können,
wenn wir Leute mit den geforderten Kenntnissen haben.
1. Kann ich das im Kommentar nicht finden.
2. Was weiss ich, was Kollegen eventuell abends studiert haben.

Stimmt das?

Ganz nebenbei hat der AG schon jemanden für diese Stelle und hat dies dem BRV mitgeteilt.