Erstellt am 31.07.2007 um 13:51 Uhr von Hansii
Hoi Immi,
auf was möchtest Du hinaus? Wenn der BR keine interne Ausschreibung verlangt, wirst Du selbst da wenig machen können. Hier ggf. mal beim BR anfragen/nachhaken.
Abgesehen davon: Wie groß ist Eure Firma / welche BV bestehen? Nicht in jedem Fall ist der AG nämlich zu einer Einstellung nach einem vorher festgellten Kriterienkatalog/Punktesystem verpflichtet. Insofern hilft Dir die interne Ausschreibung als nur etwas, wenn der AG seine Entscheidung offenlegen und nachweisen muss.
Lat but not least: Welchen Sinn soll es haben, eine Stelle intern auszuschreiben, wenn niemand geeignetes vorhanden ist? Wenn ihr bisher nur kaufm. Angestellte habt und der Chef nun einen Schweißer sucht, wird die interne Ausschreibung kaum was bringen ;-).
Wolltest Du Dich für die Stelle bewerben und verfügst über die Qualifik.? Oder geht das in Richtung Betriebsratmobbing ("warum verlangt der böse BR nicht die Ausschreibung")?
Sorry für meine offenen Worte, aber manche Anfragen lassen einen schon etwas zweifeln ;-))
Erstellt am 31.07.2007 um 14:02 Uhr von Immie
Hansii,
Nein, ich möchte die Stelle nicht!
Nein, ich möchte auch den BR nicht mobben,
da ich meine BR Kollegen alle sehr schätze.
Es geht schlicht und ergreifend darum ob der BR die Ausschreibung nicht verlangen "darf",
weil man davon "ausgeht" das niemand der Kollegen "heimlich" BWL studiert hat.
Deine offenen Worte waren etwas daneben,
aber vielleicht war die Frage nicht eindeutig gestellt.
Erstellt am 31.07.2007 um 14:05 Uhr von waschbär
Immi,
Interne Stellenausschreibung *ja*.
Frage mal woher der BRV weis das alle Kollegen *mangelde kenntisse* haben !
selbst wenn ein Mensch nicht alle 100% von der Stellenbeschreibung erfühlt heist das nicht das er sich nicht Bewerben darf !
Die sache ist doch die dein BRV, hat sich mit dem AG "unter der Hand" geeinigt ! Er dachte sich der Rat wird meiner Empfehlung schon zustimmen , er hat nicht mit dir gerechnet ! *Gut gemacht*
Dein BRV sollte sich mal das AGG durch lesen !
Hansi, deine Argumente in Ehren, der BRV hat diese Sachelichen Aspekte nicht genommen ! warum wohl !
Und bitte Du entscheidest hier nicht wer FRAGEn darf und wer nicht !
Lass dich nicht Verunsichern , ich fand solche "Verternwirtschaft" schon öfters hier ! Bist also nicht alleine auf der Welt !
Erstellt am 31.07.2007 um 14:13 Uhr von Immie
Der waschbär,
mit dem 6 ten Sinn;-)
Genau das vermute ich auch.
Er macht das oft,
sagt ,"das dürfen wir nicht",
um sein Ding durchzuziehen.
So ist er halt;-)
Erstellt am 31.07.2007 um 14:18 Uhr von ego112
Zusatz zu waschbär´s Ausführung.
Notfalls muss der AG geeignete Personen ausbilden aus seinem Betrieb.
Noch was anderes: nun sei nicht immer so hart, ich kenne Waschbären als friedliebende Zeitgenossen.
ego 112
Erstellt am 31.07.2007 um 14:21 Uhr von Hansii
Waschbär: Bitte nicht gleich scharf schießen, wir sind durchaus einer Meinung: Interne Ausschreibung ist wichtig ung angebracht, ja sogar im Interesse des AG - immerhin kennt doch der "Neue" dann die Firma schon gut, was ihm unterm Strich Einarbeitungszeit und somit Geld spart (Geld sparen = $$$-Symbole in AGs Augen ;-)). Nur kam die Fragestellung halt etwas anders für mich rüber (im Nachhinein wohl: fälschlicher Weise...).
Thema Vetternwirtschaft: Gibt es dafür Anzeichen? Wenn ja, sollte ja der BR(V) mal vorfühlen können. Gab es eigentlich eine normale Stellenanzeige oder ist der potentiell e"Neue" aus dem Nichts aufgetaucht? Letzteres wäre wohl Indiz für Vetternw. (wobei ja Vettern auch der Beste sein könnte...).
Erstellt am 31.07.2007 um 14:35 Uhr von Immie
Hansii,
es "soll" ein Headhunter am Werk gewesen sein.
Erstellt am 31.07.2007 um 14:35 Uhr von Der alte Heini
Hier bedarf es doch keinerlei Diskussionen.
Der § 93 BetrVG ist doch eindeutig.
§ 93 Ausschreibung von Arbeitsplätzen
Der Betriebsrat kann verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebs ausgeschrieben werden.
Erstellt am 31.07.2007 um 14:44 Uhr von waschbär
@ all, alles richtig,
die Kern frage ist ja nun, wie helfen wir hier "immi" , sich gegen über ihren BRv zu behaupten oder besser wie sorgen wir dafür das Immi , mehr gewicht hat als ihr BRV , weil dann hat sie die Mehrheit,dann hat sie die Macht alles zu ändern .-)
Erstellt am 31.07.2007 um 14:49 Uhr von Der alte Heini
Immi,
hat nur die Möglichkeit die Mehrheit des BR zu überzeugen, das solch ein vorgehen nicht in Ordnung ist.
Jetzt mag die Bindung AG und BR noch stimmen. Aber was ist, wenn die Genannten sich zerstreiten, dann könnte dieses Wohlwollen vom AG in der Belegschaft gegen den BR benutzt werden.
Erstellt am 31.07.2007 um 14:51 Uhr von Immie
Der Vorstand hat soeben um ein Gespräch mit dem BR gebeten.
Wahrscheinlich hat er mitbekommen das die Bööööse.......
Gut soll er kommen:-)
Erstellt am 31.07.2007 um 14:52 Uhr von RolfH
@ Der alte Heini und waschbär
Ja, was der alte Heini hier schreibt ist immens wichtig und richtig. Genau solche Situationen kommen immer wieder vor, dass der AG derartige Dinge später "wenn's nicht mehr so passt" ausnutzt. Dann immer zu Lasten des BR.
Also TO auf BR Sitzung und die Dinge offen durchdiskutieren und die KollegenInnen versuchen zu überzeugen.
Erstellt am 31.07.2007 um 14:57 Uhr von waschbär
Heini,
das ist eine "kann" regel,aber keine "muss" regel.
Kann alles möglich sein, aber muss nicht.
Heini, es gibt auch noch so was wie "Risiko" , welches jeder für sich abwägen muss .
Heini, ich finde es gut das du auch immer mögliche Gefahren nennst , aber das klingt teilweise sehr beängstigend.
Erstellt am 31.07.2007 um 15:02 Uhr von waschbär
RolfH,
das ist ja richtig, aber "Immi" muss natürlich auch aufpassen das Sie nicht alleine da steht !
Sonst heisst es noch "immi" steuert gegen den Kurs ....
Erstellt am 31.07.2007 um 15:19 Uhr von RolfH
@waschbär
ok, Du hast Recht, nicht dass sie noch bei Pirat als Steuermann anheuern muss ;-)
Erstellt am 31.07.2007 um 15:46 Uhr von Immie
Erst mal "Danke" an alle.
Werde die Dinge vorsichtig angehen-
wird schon werden.
"Hoffe ich doch":-)
Erstellt am 31.07.2007 um 16:03 Uhr von paula
@ego
"Notfalls muss der AG geeignete Personen ausbilden aus seinem Betrieb."
Eine solche Verpflichtung besteht aber nicht. Man kann das auch nicht aus der Verpflichtung zur Ausschreibung herleiten. Es handelt sich schließlich nicht um Einstellungsstop für externe.... das wäre dann ja auch eine Auswahlrichtlinie die man wiederrum vereinbaren müßte....
Erstellt am 31.07.2007 um 16:21 Uhr von amazing
@ Immi
sieh mal in Dein Postfach.
Vielleicht kannst Du damit was anfangen.
Grüße ;-)
Erstellt am 31.07.2007 um 16:40 Uhr von Immie
Erstellt am 01.08.2007 um 09:31 Uhr von Der alte Heini
waschbär,
es ist schon richtig, man kann aber man muss nicht.
Wenn man aber nicht der Gefahr ausgesetzt sein möchte irgend wann einmal als "Vorsitzender eines Klüngelvereins" bezeichnet zu werden, so sollte man.
Übrigens sollte man darauf achten das Alle gleich behandelt werden und jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten auch seine Chance im Betrieb bekommt und nicht nur bekannte vom Chef oder Vorgesetzten.
Aber so ist es eben im Leben, auch ein BR Vorsitzender möchte eventuell seine Chance und da könnte der AG ja auch sagen, ich kann aber muss nicht.
Erstellt am 01.08.2007 um 09:44 Uhr von Immie
Der alte Heini,
da hast du vollkommen Recht!
Und genauso sieht es im Moment aus.
Wieder mal ein Bekannter vom Chef.
Heute Abend weiss ich mehr.