Interne Ausschreibung
Können wir eine interne Stellenausschreibung erzwingen, wenn eine Stelle durch Schwangerschaft für 2 Jahre frei wird. Es gibt mehrere Interessenten für eine befristete Besetzung. Wir haben in einem anderen Zusammenhang bereits gefordert alle freiwerdenden oder neu zu bestzenden Stellen auszuschreiben.
MfG PIT
Community-Antworten (5)
31.07.2009 um 11:30 Uhr
Ja, das könnt Ihr PITAlfa.
31.07.2009 um 11:33 Uhr
@PITAlfa Wenn der AG jetzt nicht intern ausschreibt, könnt ihr eine Einstellung genau aus diesem Grund ablehnen.
31.07.2009 um 11:50 Uhr
Es soll intern ohne Ausschreibung besetzt werden.
31.07.2009 um 11:58 Uhr
@PITAlfa, dann erinnert doch mal euren AG, dass ihr den § 93 BetrVG einfordert habt! Und dazu gehört JEDE !! Stellenausschreibung! Denn die hat er gefälligst zu machen......
02.08.2009 um 02:17 Uhr
Hallo, Lies mal BetrVG§99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen. Euer Anspruch ergibt sich aus dem BetrVG§93. Setzt im zwei Fristen , einmal 14 Tage dann 8 Tage um Stellung zu beziehen. Antwortet er mit nein oder gar nicht, Antrag beim Arbeitsgericht zur Durchsetzung. Beschlüsse nicht vergessen.
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