Erstellt am 31.07.2009 um 09:30 Uhr von Jäger
Ja, das könnt Ihr PITAlfa.
Erstellt am 31.07.2009 um 09:33 Uhr von Immie
@PITAlfa
Wenn der AG jetzt nicht intern ausschreibt, könnt ihr eine Einstellung genau aus diesem Grund ablehnen.
Erstellt am 31.07.2009 um 09:50 Uhr von PITAlfa
Es soll intern ohne Ausschreibung besetzt werden.
Erstellt am 31.07.2009 um 09:58 Uhr von MonaLisa
@PITAlfa,
dann erinnert doch mal euren AG, dass ihr den § 93 BetrVG einfordert habt! Und dazu gehört JEDE !! Stellenausschreibung!
Denn die hat er gefälligst zu machen......
Erstellt am 02.08.2009 um 00:17 Uhr von dirkane
Hallo,
Lies mal BetrVG§99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen. Euer Anspruch ergibt sich aus dem BetrVG§93. Setzt im zwei Fristen , einmal 14 Tage dann 8 Tage um Stellung zu beziehen. Antwortet er mit nein oder gar nicht, Antrag beim Arbeitsgericht zur Durchsetzung. Beschlüsse nicht vergessen.