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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Interne Ausschreibung

P
PITAlfa
Jan 2018 bearbeitet

Können wir eine interne Stellenausschreibung erzwingen, wenn eine Stelle durch Schwangerschaft für 2 Jahre frei wird. Es gibt mehrere Interessenten für eine befristete Besetzung. Wir haben in einem anderen Zusammenhang bereits gefordert alle freiwerdenden oder neu zu bestzenden Stellen auszuschreiben.

MfG PIT

6.27005

Community-Antworten (5)

J
Jäger

31.07.2009 um 11:30 Uhr

Ja, das könnt Ihr PITAlfa.

I
Immie

31.07.2009 um 11:33 Uhr

@PITAlfa Wenn der AG jetzt nicht intern ausschreibt, könnt ihr eine Einstellung genau aus diesem Grund ablehnen.

P
PITAlfa

31.07.2009 um 11:50 Uhr

Es soll intern ohne Ausschreibung besetzt werden.

M
monalisa

31.07.2009 um 11:58 Uhr

@PITAlfa, dann erinnert doch mal euren AG, dass ihr den § 93 BetrVG einfordert habt! Und dazu gehört JEDE !! Stellenausschreibung! Denn die hat er gefälligst zu machen......

D
dirkane

02.08.2009 um 02:17 Uhr

Hallo, Lies mal BetrVG§99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen. Euer Anspruch ergibt sich aus dem BetrVG§93. Setzt im zwei Fristen , einmal 14 Tage dann 8 Tage um Stellung zu beziehen. Antwortet er mit nein oder gar nicht, Antrag beim Arbeitsgericht zur Durchsetzung. Beschlüsse nicht vergessen.

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