Erstellt am 02.03.2020 um 12:50 Uhr von takkus
Ihr widersprecht der Einstellung mit der Begründung nach § 99 Abs. 2 Ziffer 3 BtrVG. Beschreibt als sonstigen Nachteil, dass ein Teilzeitbeschäftigter ArbN nach § 9 TzBfG bevorzugt zu behandeln ist. Der ArbGeb kann dann immernoch vor das ArbG ziehen und sich Eure Zustimmung ersetzen lassen. "Wir brauchen die Köpfe" ist m.A.n. kein dringender betrieblicher Grund. Hat bei uns bis jetzt immer funktioniert.
Erstellt am 02.03.2020 um 15:10 Uhr von Dummerhund
@häschen
…….und ist es immer noch die selbe AG wie vor 6....7 Jahren wird es zwar hart, aber knickt nicht wieder vor ihr ein.
Erstellt am 02.03.2020 um 17:09 Uhr von häschen
Nein Dummerhund das ist nicht mehr der AG.
Die du meinst hatte es sich zur Lebensaufgabe gemacht den BR Vorsitzenden,also mich ,zu kündigen was sie viel Geld und die Hälfte vom Personal gekostet hat. Das ist eine elend lange Geschichte .
Dieser BR hier hat acht Jahre fast nichts gemacht und das versuchen wir jetzt Stück für Stück nachzuholen. Schön von dir zu hören :-)
Erstellt am 02.03.2020 um 17:34 Uhr von Dummerhund
@häschen
Dann wünsche ich euch gutes gelingen. ;-)
Und diesmal....AG und BR sind Geschäfts- und Verhandlungspartner.
Verhandlungspartner heißt auch ein geben und ein nehmen.
Hier aber schau was @takkus geschrieben hat und nicht einknicken. ;-)
Erstellt am 02.03.2020 um 17:37 Uhr von häschen
Danke dir,nein wir ziehen durch .
Hab ich doch vor Jahren von dir gelernt und alle 4 Prozesse mit der Chefin gewonnen
Erstellt am 02.03.2020 um 17:44 Uhr von Dummerhund
Hatten sich meine blasen anne Fingerspitzen und Mund also doch gelohnt. Fein, freut mich ungemein für Dich.
Erstellt am 02.03.2020 um 17:49 Uhr von häschen
Ja :-) und mich freut das es dir gut geht
Erstellt am 02.03.2020 um 18:00 Uhr von Dummerhund
nö, gut geht's mir nicht gerade, aber das Thema gehört hier nicht hin.
Könnte da zwar Tipps von dir evtl. brauchen, hab aber deine Mailaddy nicht. Und sowas hier öffentlich rein zu setzen, da werde ich mich hüten.
Erstellt am 02.03.2020 um 18:24 Uhr von häschen
Diese Antwort wurde von "häschen" gelöscht.
Erstellt am 02.03.2020 um 18:38 Uhr von Dummerhund
oki, hab ich abgeschrieben. Besser wieder löschen hier. ;-)
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