Erstellt am 10.05.2011 um 13:35 Uhr von nurmalsogefragt
Habt ihr eine SBV? Diese sollte die Antwort kennen! Wie aber ein BR auch, denn es steht in seinem Gesetz im § 80 (1), dass er es wissen sollte.
Erstellt am 10.05.2011 um 13:46 Uhr von Ulrik
Siehe § 81 SGB IX
Der Ag hat bei der besetzung von freien Stellen zu prüfen, ob dies mit einem bei der AfA gemeldeten Schwerbehinderten gehschehen kann.
Unabhängig von der internen oder externen Ausschreibung.
@nurmalsogefragt
Offensichtlich wußte sstrobe es nicht, sonst hätte er/sie nicht gefragt.
Erstellt am 10.05.2011 um 14:06 Uhr von sbvsgbix
Ulrik
..es steht zwar so wirklich im Gesetz. Die einschlägige Rechtsmeinung ist aber, sofern ein AG eine Stelle wirklich nur intern neu besetzen möchte, muss er diese Anfrage nicht vornehmen. Weil sie ja an Ende keinen Erfolg haben würde, da selbst wenn die AfA jemanden hätte der AG diesen nicht berücksichtigen würde.
Will ein AG aus bestehendem Personalüberhang besetzen muss er es auch nicht, dazu gibt es auch Rechtsprechung.
Sofern aber ein AG bei einer beachsichtigten internen Besetzung dann doch eine ggf. eingeangene externe Bewerbung mit bewertet/ einbezieht, muss er die AfA einbinden.
Erstellt am 10.05.2011 um 14:33 Uhr von Niemand
Das mag ja schon so ein wie du schreibst. Es ist aber dabei zu beachten, daß hier als Voraussetzung auch der Arbeitskräfteüberhang angeführt ist, und diesen gibt es ja nur wenn zur gleichen Zeit Personalabbaumaßnahmen vereinbart sind.
Ansonsten sind alle Stellen vor einer Ausschreibung auch der internen bei der Agentur für Arbeit abzufragen.
Erstellt am 10.05.2011 um 14:37 Uhr von Forentroll
@sstrobe
Warum hast du deine andere Frage nicht erweitet?
Warum zum fast gleichen Thema immer neue Teilfragen stellen?
Erstellt am 10.05.2011 um 14:42 Uhr von docpille
@all
hier mal ein urteil dazu:5 TaBV 73/09
Erstellt am 10.05.2011 um 14:53 Uhr von sbvsgbix
Hallo docpille,
danke für das mir auch bekannte Urteil, doch es ist nur eine Wiedergabe der bekannten Rechtsmeinung. Vielleicht überzeugt es so aber bestimmte Leute wie u.a. "Niemand".
PS: Niemand, Personalüberhang bedeutet ebennicht zwangsweise Personalabbaumaßnahmen. Dieses auch, weil der AG ggf. rechtlich oder politisch dieses nicht kann. Dann "schleppt" er halt Personalaüberhang mit und gleicht diesen so Zu um Zug sozialverträglich aus. Aber OHNE Personalabbaumaßnahmen nur eben nicht durch Aufstockung.
Noch ein Tipp zum Schluss für "Niemand" vielleicht hin und wieder auch Urteile und nicht nur Gesetze und Kommentare lesen ;-)
Erstellt am 10.05.2011 um 16:47 Uhr von petrus
@docpille: Da fehlt das beschließende Gericht zu Deinem Aktenzeichen - vermutlich gibt es einige LAGs, deren 5. Senat im Jahre 2009 mindestens 73 Beschlussverfahren durchgeführt hat...