interne Ausschreibung
muß der arbeitgeber bei einer internen ausschreibung auch der agentur für arbeit bescheid geben.um zu schauen obe es schwerbehinderte personen gibt wo diese tätigkeit machen könnten. ich weiß daß der arbeitgeber bei externer auschreibung die agenut für arbeit informieren muß ist es bei interner genau so ?
Community-Antworten (8)
10.05.2011 um 15:35 Uhr
Habt ihr eine SBV? Diese sollte die Antwort kennen! Wie aber ein BR auch, denn es steht in seinem Gesetz im § 80 (1), dass er es wissen sollte.
10.05.2011 um 15:46 Uhr
Siehe § 81 SGB IX Der Ag hat bei der besetzung von freien Stellen zu prüfen, ob dies mit einem bei der AfA gemeldeten Schwerbehinderten gehschehen kann. Unabhängig von der internen oder externen Ausschreibung.
@nurmalsogefragt Offensichtlich wußte sstrobe es nicht, sonst hätte er/sie nicht gefragt.
10.05.2011 um 16:06 Uhr
Ulrik
..es steht zwar so wirklich im Gesetz. Die einschlägige Rechtsmeinung ist aber, sofern ein AG eine Stelle wirklich nur intern neu besetzen möchte, muss er diese Anfrage nicht vornehmen. Weil sie ja an Ende keinen Erfolg haben würde, da selbst wenn die AfA jemanden hätte der AG diesen nicht berücksichtigen würde.
Will ein AG aus bestehendem Personalüberhang besetzen muss er es auch nicht, dazu gibt es auch Rechtsprechung.
Sofern aber ein AG bei einer beachsichtigten internen Besetzung dann doch eine ggf. eingeangene externe Bewerbung mit bewertet/ einbezieht, muss er die AfA einbinden.
10.05.2011 um 16:33 Uhr
Das mag ja schon so ein wie du schreibst. Es ist aber dabei zu beachten, daß hier als Voraussetzung auch der Arbeitskräfteüberhang angeführt ist, und diesen gibt es ja nur wenn zur gleichen Zeit Personalabbaumaßnahmen vereinbart sind.
Ansonsten sind alle Stellen vor einer Ausschreibung auch der internen bei der Agentur für Arbeit abzufragen.
10.05.2011 um 16:37 Uhr
@sstrobe Warum hast du deine andere Frage nicht erweitet? Warum zum fast gleichen Thema immer neue Teilfragen stellen?
10.05.2011 um 16:42 Uhr
@all
hier mal ein urteil dazu:5 TaBV 73/09
10.05.2011 um 16:53 Uhr
Hallo docpille,
danke für das mir auch bekannte Urteil, doch es ist nur eine Wiedergabe der bekannten Rechtsmeinung. Vielleicht überzeugt es so aber bestimmte Leute wie u.a. "Niemand".
PS: Niemand, Personalüberhang bedeutet ebennicht zwangsweise Personalabbaumaßnahmen. Dieses auch, weil der AG ggf. rechtlich oder politisch dieses nicht kann. Dann "schleppt" er halt Personalaüberhang mit und gleicht diesen so Zu um Zug sozialverträglich aus. Aber OHNE Personalabbaumaßnahmen nur eben nicht durch Aufstockung.
Noch ein Tipp zum Schluss für "Niemand" vielleicht hin und wieder auch Urteile und nicht nur Gesetze und Kommentare lesen ;-)
10.05.2011 um 18:47 Uhr
@docpille: Da fehlt das beschließende Gericht zu Deinem Aktenzeichen - vermutlich gibt es einige LAGs, deren 5. Senat im Jahre 2009 mindestens 73 Beschlussverfahren durchgeführt hat...
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