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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Interne Ausschreibung

L
langstrumpf
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Es gibt eine interne Ausschreibung für eine neue Stelle,erlassen am 5.12, sie läuft bis 19.12! Nun kam eine personalmeldung gleichzeitig am 5.12 für die zu besetzende Stelle! In regel haben wir eine 2 Wochen Frist, mündlich vereinbart. Kann der BR de Einstellung nicht zustimmen.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

11.12.2014 um 13:51 Uhr

Naja - mündlich ist eben keine Betriebsvereinbarung - die vertrauensvolle Zusammenarbeit ist was anderes.

ABER: Besteht denn wirklich ein Problem? Gilt zu befürchten, dass sich noch jemand bewerben wird? (Praktische Überlegungen sind angebracht).

Ihr habt ja eine Woche Anhörungsfrist. Fragt doch einfach morgen noch einmal in der Personalabteilung nach, wie es mit internen Bewerbungen aussieht.

A
Angie

12.12.2014 um 11:54 Uhr

Hallo Langstrumpf wenn ihr nach § 93 BetrVG verlangt habt, dass interne Ausschreibungen stattfinden muss ein angemessener Zeitraum zwischen der internen Stellenausschreibung und der externen Stellenausschreibung eingehalten werden, damit die AN überhaupt die Möglcihkeit haben sich zu bewerben. Ist dies nicht geschehen, könnt ihr die Zustimmung nach § 99 Abs. 2 Punkt 5 verweigern.

LG Angie

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