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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Interne Ausschreibung

M
michalski0709
Jul 2018 bearbeitet

Moin,

habe mal ne frage. Inwiefern muss eine interne Ausschreibung auf Voll bzw Teilzeit ausgewiesen sein? Wenn in dieser Abteilung schon Teilzeitmitarbeiter arbeiten, muss eine freie Stelle in dieser Abteilung auch als Teilzeitstelle angeboten werden oder kann der Ag diese als reine VZ Stelle ausschreiben. Und was ist wenn in der Internen Ausscheibung weder Voll noch Teilzeit ausgeschrieben ist??

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Community-Antworten (1)

S
samira

12.07.2018 um 20:40 Uhr

Fragt den Arbeitgeber - Ihr seid berechtigt mit dem Arbeitgeber die Bedingungen der Stellenausschreibungen nach § 93 BetrVG zu regeln. Und wenn ihr mehr wissen wollt, welche Stellen Voll- und Teilzeit sind, fragt wieder den Arbeitgeber und zwar nach der Personalplanung (§ 92 BetrVG)

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