Muss der AG geleistete Überstunden ( BEM, Personalgespräch, Seminare nicht nach §37 BetrVG)
Ich bin stell.BR
-Vors. und Mädchen für alles mit 32 jähriger BR- Berufserfahrung.
Mündliche Vereinbarung GF mit Vors. BR, dass ein Überstundenausgleich gemacht wird. jetzt haben wir eine stellv. GF bekommen, vom Arbeitsrecht keine Ahnung, denn wo sie herkommt, gab es keinen BR nicht.
Zur besseren Erläuterung es handelt sich bei uns um reine Zeitungs- und Postzusteller( ca. 1500 MA) ( Arbeitszeit von 01:00 - 06:00 Uhr ) verteilt auf 6 Regierungsbezirke.
Welche Handhabung gibt es und auf welche Urteile kann ich zurück greifen, damit wir gegen den AG eine Handhabe haben.
Vielen Dank im Voraus.
Euer Lemming