Überstunden-Bezahlung für BR-Mitglieder ???
Guten Morgen, als freigestelltes BR-Mitglied habe ich festgestellt, daß ich die normale BR-Arbeit nicht in meiner dienstplanmäßigen Arbeitszeit erledigt bekomme. Aktuelles Beispiel: Im April und Mai diesen Jahres habe ich insgesamt ca. 24 Stunden über meine dienstplanmäßige Arbeitszeit von 38,5 Std. hinaus gearbeitet. bis heute konnten diese Stunden nicht in Freizeit abgegolten werden. Habe ich einen Anspruch auf Bezahlung wie Überstunden?
Community-Antworten (8)
31.08.2006 um 10:29 Uhr
Vielleicht solltest Du die Arbeit effektiver gestalten, strukturierter arbeiten, Aufgaben verteilen / delegieren und die BR-Kollegen mit einbeziehen. Freistellung heißt nicht, alles alleine zu machen und die Anderen BR-Kollegen beschränken sich nur auf die Sitzungsteilnahme.
Bist Du BRV, Schriftführer, Seelsorger, Betriebsratssprechstundenmoderator in Personalunion ?
31.08.2006 um 10:59 Uhr
Hallo! So weit ich weiss werden Überstunden (bzw. Arbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit) bei BR-Mitgliedern ( auch BRV) nur dann als Überstunden gewertet, wenn sie aus betriebs- nicht aus betriebs- rat- bedingten Gründen geleistet worden sind. Bei einem 1- Mann- BR könnte die "Mehrarbeit" ein Grund für eine weitere Freistellung ( Teilfreistellung) sein. Bei einem mehrköpfigen BR: Arbeit verteilen.
31.08.2006 um 11:11 Uhr
@ Rollie Ich bin weder BRV noch Schriftführer noch Seelsorger noch Betriebsratssprechstundenmoderator! Meine Arbeit gestalte ich effektiv und strukturiert, Aufgaben werden auch verteilt und delegiert und die BR-Kollegen mit einbezogen. Trotzdem danke für die "guten" Ratschläge! :-(
Wenn mir jetzt nur noch jemand meine Frage beantworten könnte...
31.08.2006 um 11:48 Uhr
"Bei einem 1- Mann- BR könnte die "Mehrarbeit" ein Grund für eine weitere Freistellung ( Teilfreistellung) sein."
@Barbara: wie soll das denn gehen?
31.08.2006 um 11:59 Uhr
Möglicherweise sind für Barbara nur die freigestellten BRM richtige BRM ...
31.08.2006 um 13:10 Uhr
iwimio,
um BR-Tätigkeitszeiten außerhalb der Arbeitszeit als Mehrarbeit vergütet zu bekommen, muss du sie erst einmal geltend machen. Das sollte unverzüglich geschehen. Aber auch nur wenn innerhalb eines Monats kein Freizeitausgleich aus betriebsbedingten Gründen möglich ist bekommst du sie wie Mehrarbeit vergütet.
Das dein Mehraufwand aber betriebsbedingt ist wage ich zu bezweifeln. Deine Mehrarbeit könnten doch auch andere BRM machen. Oder besteht deren Arbeitszeit auch zu 100 % aus BR-Tätigkeit? Ich vermute, dass die Arbeitsteilung in eurem Gremium nicht richtig funktioniert. Es könnte aber auch ein Grund für eine weitere Freistellung sein, wenn die BR-Arbeit nicht innerhalb der Arbeitszeit zu schaffen ist.
31.08.2006 um 13:46 Uhr
Es wäre aber mal interessant, aus wie vielen Mitgliedern der BR besteht.
Barbara, erkläre mir, wie ein Betriebsrat aus einer Person, freigestellt, eine zusätzliche Freistellung erreichen könnte ?
31.08.2006 um 14:18 Uhr
Hallo iwimio,
wenn ich den Beitrag lese, stelle ich mir erst einmal ein paar Fragen. Habe ich das richtig verstanden, bist Du nur für eine bestimmte Wochenzeit freigestellt? Ich als Neuling überlege, was so viel an BR-Arbeit anfallen kann, dass ich sie nicht schaffen könnte. Warum konnten die Mehrstunden bisher nicht mit Freizeit abgegolten werden.
Im BetrVG steht, dass BR-Mehrarbeit mit Freizeit abgegolten wird, sollte dies innerhalb einer absehbaren Zeit nicht möglich sein, kann diese bezahlt werden (ich zitiere auswendig, weil BUch im Büro liegt und ich zu Hause am PC sitze) In unserem Betrieb ist es aber so geregelt, dass Mehrarbeit nicht bezahlt wird. Da müßtest Du also mal nachlesen, wie es bei Euch vereinbart ist.
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