Erstellt am 31.08.2006 um 08:29 Uhr von Rollie
Vielleicht solltest Du die Arbeit effektiver gestalten, strukturierter arbeiten, Aufgaben verteilen / delegieren und die BR-Kollegen mit einbeziehen. Freistellung heißt nicht, alles alleine zu machen und die Anderen BR-Kollegen beschränken sich nur auf die Sitzungsteilnahme.
Bist Du BRV, Schriftführer, Seelsorger, Betriebsratssprechstundenmoderator in Personalunion ?
Erstellt am 31.08.2006 um 08:59 Uhr von Barbara
Hallo!
So weit ich weiss werden Überstunden (bzw. Arbeit außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit) bei BR-Mitgliedern ( auch BRV) nur dann als Überstunden gewertet, wenn sie aus betriebs- nicht aus betriebs- rat- bedingten Gründen geleistet worden sind.
Bei einem 1- Mann- BR könnte die "Mehrarbeit" ein Grund für eine weitere Freistellung ( Teilfreistellung) sein.
Bei einem mehrköpfigen BR: Arbeit verteilen.
Erstellt am 31.08.2006 um 09:11 Uhr von iwimio
@ Rollie
Ich bin weder BRV noch Schriftführer noch Seelsorger noch Betriebsratssprechstundenmoderator!
Meine Arbeit gestalte ich effektiv und strukturiert, Aufgaben werden auch verteilt und delegiert und die BR-Kollegen mit einbezogen.
Trotzdem danke für die "guten" Ratschläge! :-(
Wenn mir jetzt nur noch jemand meine Frage beantworten könnte...
Erstellt am 31.08.2006 um 09:48 Uhr von Z.Ickig
"Bei einem 1- Mann- BR könnte die "Mehrarbeit" ein Grund für eine weitere Freistellung ( Teilfreistellung) sein."
@Barbara: wie soll das denn gehen?
Erstellt am 31.08.2006 um 09:59 Uhr von Ramses II
Möglicherweise sind für Barbara nur die freigestellten BRM richtige BRM ...
Erstellt am 31.08.2006 um 11:10 Uhr von Catweazle
iwimio,
um BR-Tätigkeitszeiten außerhalb der Arbeitszeit als Mehrarbeit vergütet zu bekommen, muss du sie erst einmal geltend machen. Das sollte unverzüglich geschehen. Aber auch nur wenn innerhalb eines Monats kein Freizeitausgleich aus betriebsbedingten Gründen möglich ist bekommst du sie wie Mehrarbeit vergütet.
Das dein Mehraufwand aber betriebsbedingt ist wage ich zu bezweifeln. Deine Mehrarbeit könnten doch auch andere BRM machen. Oder besteht deren Arbeitszeit auch zu 100 % aus BR-Tätigkeit? Ich vermute, dass die Arbeitsteilung in eurem Gremium nicht richtig funktioniert. Es könnte aber auch ein Grund für eine weitere Freistellung sein, wenn die BR-Arbeit nicht innerhalb der Arbeitszeit zu schaffen ist.
Erstellt am 31.08.2006 um 11:46 Uhr von Rollie
Es wäre aber mal interessant, aus wie vielen Mitgliedern der BR besteht.
Barbara, erkläre mir, wie ein Betriebsrat aus einer Person, freigestellt, eine zusätzliche Freistellung erreichen könnte ?
Erstellt am 31.08.2006 um 12:18 Uhr von Uschi
Hallo iwimio,
wenn ich den Beitrag lese, stelle ich mir erst einmal ein paar Fragen. Habe ich das richtig verstanden, bist Du nur für eine bestimmte Wochenzeit freigestellt? Ich als Neuling überlege, was so viel an BR-Arbeit anfallen kann, dass ich sie nicht schaffen könnte. Warum konnten die Mehrstunden bisher nicht mit Freizeit abgegolten werden.
Im BetrVG steht, dass BR-Mehrarbeit mit Freizeit abgegolten wird, sollte dies innerhalb einer absehbaren Zeit nicht möglich sein, kann diese bezahlt werden (ich zitiere auswendig, weil BUch im Büro liegt und ich zu Hause am PC sitze) In unserem Betrieb ist es aber so geregelt, dass Mehrarbeit nicht bezahlt wird. Da müßtest Du also mal nachlesen, wie es bei Euch vereinbart ist.