Erstellt am 23.02.2009 um 09:32 Uhr von Postbote
also Urteile gibt es genug für die Zahlung von Überstunden oder des gleichen, siehe hier:
Rechtsprechungsübersicht zu § 4 EntgFG - Seite 1
Nimmt der Arbeitnehmer Freizeitausgleich in Anspruch, mindert das seine durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit, soweit nicht nur Überstundenzuschläge ...
Rechtsprechungsübersicht zu § 7 AEntG
Arbeitnehmerentsendung - Anspruch auf Überstundenzuschläge Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEntG besteht ein Anspruch auf die Mindestentgelte einschließlich ...
Rechtsprechungsübersicht zu § 642 BGB - Seite 3OLG
Köln, Urteil vom 14.08.2003 - 12 U 114/02. IBR 2004, 411. Gestörter Bauablauf: Überstundenzuschläge erstattungsfähig? ...
Rechtsprechungsübersicht zu § 3 EntgFG - Seite 4
... arbeitsvertraglich vereinbarte Zahl von Mehrarbeitsstunden einschließlich tariflicher Überstundenzuschläge beinhaltet, ist bei der Entgeltfortzahlung im ...
LAG Düsseldorf, 02.12.1996 - 18 Sa 1298/96
Begriff der tarifvertraglichen „Leistungsverschiebung“; tarifliche Überstundenzuschläge. Volltext, PDF-Format. Sie können auswählen (Maus oder ...
Rechtsprechungsübersicht zu § 97 ZPO - Seite 2211a EFZG
der Überstundenzuschlag für die vereinbarten Mehrarbeitsstunden nicht entgeltfortzahlungspflichtig und deshalb aus dem Monatsentgelt herauszurechnen ...
OLG Köln, 14.08.2003 - 12 U 114/02
Gestörter Bauablauf: Überstundenzuschläge erstattungsfähig? (IBR 2004, 411). Entscheidungsbesprechung(Abodienst). Bauvertrag - Überstundenvergütung bei ...
Rechtsprechungsübersicht zu § 2 VOB/B - Seite 21
Gestörter Bauablauf: Überstundenzuschläge erstattungsfähig? Urteilsbesprechung und Volltext bei ibr-
aber nun zu deinem Problem, was ist es genau???...Arbeitet ihr nach Dienstplänen, dann gibbet natürlich eine Bezahlung.. auch wenn der Arbeitnehmer garnicht da war ( Krank ) z.b. ...naja vielleicht findest du was in meinen Urteilen, in bezug auf deiner Geschichte.. :o)) Daumen hoch...
Erstellt am 23.02.2009 um 12:21 Uhr von Rapper22
@betriebsratten,
was habt ihr nur für einen BR? Sollte der nicht auch betriebliche Interessen vertreten?
Wenn etwas Aussergewöhnliches passiert, was vorher nicht absehbar war und MA dafür extra zur Arbeit kommen müssen, also Mehrstunden (Überstunden) leisten, dann kann man die halt auch nicht vorher beim BR beantragen. Das geht dann auch in der Regel danach. So ist es bei uns zumindestens und sollte auch bei anderen so sein.
Die Leute kommmen ja nicht, weil sie nichts zu Hause zu tun haben, sondern weil es einen Schadensfall im Betrieb gab und da werden die Stunden + Zuschläge bezahlt. Wie kann ein BR sowas im nachhinein ablehnen?
Ich hoffe, ich habe jetzt die Sache richtig verstanden von Dir.
Wie mit Mehrstunden zu verfahren ist, steht ja nun Eindeutig im Gesetz. Und da kann auch ein BR nichts machen.
MfG
Rapper22
Erstellt am 23.02.2009 um 12:21 Uhr von betriebsratten
@Postbote
Dankeschön !!!!!!! muss mal sichten.
Hast das mit einer Suchmaschine gemacht? Welche Suchworte??
Erstellt am 23.02.2009 um 15:42 Uhr von betriebsratten
@rapper22
Genau so ists ja auch....aber was ist mit dauernden Ü-Stunden bis hin in den Grenzbereich des Arbeitszeitgesetzes bei ganzen Abteilungen, die seit Jahren existieren? Keine Neueinstellungen-kein Ersatz-nichts???
Und ein Betriebsrat vertritt in erster Linie die Interessen der Arbeitnehmer....ich suche Dir das BAG urteil gerne mal raus.
Erstellt am 23.02.2009 um 22:48 Uhr von Der alte Heini
betriebsratten
Überstunden die der Arbeitgeber anordnet müssen auch vergütet werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Überstunden beim Betriebsrat beantragt wurden bzw. vom BR genehmigt wurden.
Erstellt am 24.02.2009 um 05:54 Uhr von Postbote
@betriebsratten
das ist der beste Freund und Berater eines jeden Betriebsrates...Such Such...:o))
oder kennst du keine?...na dann hast du mal hier eine Seite für den Anfang:
http://bundesrecht.juris.de/betrvg/index.html#BJNR000130972BJNE013303308
das ist mal für den ersten Startversuch...damit biste erstmal gut Beraten, bei schnellen Fragen die du dir stellst...:o)) viel Spaß damit...
P.s. komplizierte Fragen natürlich wie immer hier rein..
Erstellt am 24.02.2009 um 16:51 Uhr von betriebsratten
@ der alte heini
Ja...aber wo stehts oder wer hat so ein Urteil gesprochen?
@postbote
Na sowas...wer hätte das gedacht ;-)
Hast nicht mal nen Russenhack für eine kommentierte Online Fassung?
Oder ist das jetzt schon eine strafbewehrte Aufforderung zu einer Straftat?? :-)))
Erstellt am 24.02.2009 um 18:45 Uhr von Lotte
betriebsratten,
was hälst Du denn von einem Urteil, dass sogar eine Überstundenvergütung beschlossen hat, obwohl die Überstunden nicht vom AG angeordnet waren?
Landesarbeitsgericht Köln; Urteil vom 30.07.2003; Aktenzeichen: 8 (3) Sa 220/03
Hier zu finden:
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/j2003/8__3__Sa_220_03urteil20030730.html
Dort findet auch das von Dir gesuchte BAG Urteil vom 15.07.1961 2 AZR 436/60 Erwähnung.
Erstellt am 25.02.2009 um 06:30 Uhr von Postbote
@betriebsratten
na hier hast du deinen Russenhack / ist natürlich alles Safe. Da steht nunmal alles drinn was es an Gesetzten so gibt, mußt einfach nur runter Scrollen und dir das passende Gesetz raussuchen, ich hoffe du kommst damit klar... ;o))
http://dejure.org Geheimtipp, natürlich....jetzt nicht mehr...hehehe