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Bezahlung von bereits geleisteten Überstunden; Zustimmung des BR

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegas,,

ich suche nach dem Urteil, dass der Arbeitgeber bereits geleistete Überstunden des AN samt Zuschlägen gutzuschreiben hat, selbst wenn der Betriebsrat die Ü-Stunden ablehnt.

Bitte jetzt keine Diskussion über die rechtzeitige Anmeldung-es gibt Situationen die sind nicht vorhersehbar. Aber dem AN soll ja kein Nachteil entstehen. Wer kann helfen?

8.23209

Community-Antworten (9)

P
Postbote

23.02.2009 um 10:32 Uhr

also Urteile gibt es genug für die Zahlung von Überstunden oder des gleichen, siehe hier: Rechtsprechungsübersicht zu § 4 EntgFG - Seite 1 Nimmt der Arbeitnehmer Freizeitausgleich in Anspruch, mindert das seine durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit, soweit nicht nur Überstundenzuschläge ...

Rechtsprechungsübersicht zu § 7 AEntG Arbeitnehmerentsendung - Anspruch auf Überstundenzuschläge Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEntG besteht ein Anspruch auf die Mindestentgelte einschließlich ...

Rechtsprechungsübersicht zu § 642 BGB - Seite 3OLG Köln, Urteil vom 14.08.2003 - 12 U 114/02. IBR 2004, 411. Gestörter Bauablauf: Überstundenzuschläge erstattungsfähig? ...

Rechtsprechungsübersicht zu § 3 EntgFG - Seite 4 ... arbeitsvertraglich vereinbarte Zahl von Mehrarbeitsstunden einschließlich tariflicher Überstundenzuschläge beinhaltet, ist bei der Entgeltfortzahlung im ...

LAG Düsseldorf, 02.12.1996 - 18 Sa 1298/96 Begriff der tarifvertraglichen „Leistungsverschiebung“; tarifliche Überstundenzuschläge. Volltext, PDF-Format. Sie können auswählen (Maus oder ...

Rechtsprechungsübersicht zu § 97 ZPO - Seite 2211a EFZG der Überstundenzuschlag für die vereinbarten Mehrarbeitsstunden nicht entgeltfortzahlungspflichtig und deshalb aus dem Monatsentgelt herauszurechnen ...

OLG Köln, 14.08.2003 - 12 U 114/02 Gestörter Bauablauf: Überstundenzuschläge erstattungsfähig? (IBR 2004, 411). Entscheidungsbesprechung(Abodienst). Bauvertrag - Überstundenvergütung bei ...

Rechtsprechungsübersicht zu § 2 VOB/B - Seite 21 Gestörter Bauablauf: Überstundenzuschläge erstattungsfähig? Urteilsbesprechung und Volltext bei ibr-

aber nun zu deinem Problem, was ist es genau???...Arbeitet ihr nach Dienstplänen, dann gibbet natürlich eine Bezahlung.. auch wenn der Arbeitnehmer garnicht da war ( Krank ) z.b. ...naja vielleicht findest du was in meinen Urteilen, in bezug auf deiner Geschichte.. :o)) Daumen hoch...

R
Rapper22

23.02.2009 um 13:21 Uhr

@betriebsratten,

was habt ihr nur für einen BR? Sollte der nicht auch betriebliche Interessen vertreten? Wenn etwas Aussergewöhnliches passiert, was vorher nicht absehbar war und MA dafür extra zur Arbeit kommen müssen, also Mehrstunden (Überstunden) leisten, dann kann man die halt auch nicht vorher beim BR beantragen. Das geht dann auch in der Regel danach. So ist es bei uns zumindestens und sollte auch bei anderen so sein. Die Leute kommmen ja nicht, weil sie nichts zu Hause zu tun haben, sondern weil es einen Schadensfall im Betrieb gab und da werden die Stunden + Zuschläge bezahlt. Wie kann ein BR sowas im nachhinein ablehnen? Ich hoffe, ich habe jetzt die Sache richtig verstanden von Dir. Wie mit Mehrstunden zu verfahren ist, steht ja nun Eindeutig im Gesetz. Und da kann auch ein BR nichts machen.

MfG

Rapper22

B
betriebsratten

23.02.2009 um 13:21 Uhr

@Postbote

Dankeschön !!!!!!! muss mal sichten.

Hast das mit einer Suchmaschine gemacht? Welche Suchworte??

B
betriebsratten

23.02.2009 um 16:42 Uhr

@rapper22

Genau so ists ja auch....aber was ist mit dauernden Ü-Stunden bis hin in den Grenzbereich des Arbeitszeitgesetzes bei ganzen Abteilungen, die seit Jahren existieren? Keine Neueinstellungen-kein Ersatz-nichts??? Und ein Betriebsrat vertritt in erster Linie die Interessen der Arbeitnehmer....ich suche Dir das BAG urteil gerne mal raus.

DAH
Der alte Heini

23.02.2009 um 23:48 Uhr

betriebsratten Überstunden die der Arbeitgeber anordnet müssen auch vergütet werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Überstunden beim Betriebsrat beantragt wurden bzw. vom BR genehmigt wurden.

P
Postbote

24.02.2009 um 06:54 Uhr

@betriebsratten das ist der beste Freund und Berater eines jeden Betriebsrates...Such Such...:o)) oder kennst du keine?...na dann hast du mal hier eine Seite für den Anfang:

http://bundesrecht.juris.de/betrvg/index.html#BJNR000130972BJNE013303308

das ist mal für den ersten Startversuch...damit biste erstmal gut Beraten, bei schnellen Fragen die du dir stellst...:o)) viel Spaß damit...

P.s. komplizierte Fragen natürlich wie immer hier rein..

B
betriebsratten

24.02.2009 um 17:51 Uhr

@ der alte heini Ja...aber wo stehts oder wer hat so ein Urteil gesprochen?

@postbote Na sowas...wer hätte das gedacht ;-) Hast nicht mal nen Russenhack für eine kommentierte Online Fassung? Oder ist das jetzt schon eine strafbewehrte Aufforderung zu einer Straftat?? :-)))

L
Lotte

24.02.2009 um 19:45 Uhr

betriebsratten, was hälst Du denn von einem Urteil, dass sogar eine Überstundenvergütung beschlossen hat, obwohl die Überstunden nicht vom AG angeordnet waren? Landesarbeitsgericht Köln; Urteil vom 30.07.2003; Aktenzeichen: 8 (3) Sa 220/03 Hier zu finden: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/lag_koeln/j2003/8__3__Sa_220_03urteil20030730.html

Dort findet auch das von Dir gesuchte BAG Urteil vom 15.07.1961 2 AZR 436/60 Erwähnung.

P
Postbote

25.02.2009 um 07:30 Uhr

@betriebsratten

na hier hast du deinen Russenhack / ist natürlich alles Safe. Da steht nunmal alles drinn was es an Gesetzten so gibt, mußt einfach nur runter Scrollen und dir das passende Gesetz raussuchen, ich hoffe du kommst damit klar... ;o))

http://dejure.org Geheimtipp, natürlich....jetzt nicht mehr...hehehe

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