Liebe Kollegas,,


ich suche nach dem Urteil, dass der Arbeitgeber bereits geleistete Überstunden des AN samt Zuschlägen gutzuschreiben hat, selbst wenn der Betriebsrat die Ü-Stunden ablehnt.

Bitte jetzt keine Diskussion über die rechtzeitige Anmeldung-es gibt Situationen die sind nicht vorhersehbar. Aber dem AN soll ja kein Nachteil entstehen.
Wer kann helfen?