Hallo allerseits,

wir sind ein seit Februar erstmals gegründeter 5-köpfiger BR. Zum Einstieg hatten wir im Mai eine BetrVG-Schulung, um die Grundlagen vermittelt zu bekommen. Jetzt haben wir beim AG weitere Schulungen beantragt: Arbeitsrecht und eine Aufbauschulung des BetrVG zu der im Mai bzw. für die Nachrücker die Schulung vom Mai. Diese Schulungen sind auch genehmigt worden. Allerdings hieß es, dass die Kosten für die Schulungen des BR den anderen Arbeitnehmern für Weiterbildungsmaßnahmen abgezogen würde.
Ich habe gelesen, dass sich der BR keiner Budgetierung unterwerfen darf, da er sonst seiner Pflicht der BR-Arbeit nicht nachkommt. Außerdem kann man dem AG Behinderung der BR-Arbeit vorwerfen. Aber wie kann der BR sicherstellen, dass durch die BR-Schulungen den anderen Arbeitnehmern kein Nachteil entsteht? Weiterbildung ist bei uns ein heikles Thema, weil es das seit Jahren nicht gab.
Habt ihr da einen Tipp für uns?


Viele Grüße

Karin