Erstellt am 27.10.2018 um 11:12 Uhr von celestro
habt Ihr eine BV zum Thema "Dienstreisen" ? Ansonsten halte ich bei aller Liebe eine Anfahrt von 7 Stunden "pro Strecke" für eine Schulung von einer Stunde für absolut unangemessen. Da hätte der BR sich etwas anderes überlegen sollen.
Erstellt am 27.10.2018 um 12:45 Uhr von BRHamburg
Die Schulung ging wohl eher von Mo bis Fr. mit Übernachtung.
Erstellt am 27.10.2018 um 12:50 Uhr von Caron15
Ja, es war ein BR Seminar von Montag bis Freitag
Erstellt am 27.10.2018 um 14:06 Uhr von alterMann
Hallo Caron,
Euer Anspruch ist im § 37 BetrVG geregelt. Im Abs. 6 heißt es: ... in diesem Fall ist der Umfang des Ausgleichsanspruchs ... pro Schulungstag begrenzt auf die Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. (Es lohnt natürlich, den ganzen Paragraphen zu lesen.)
Damit könnt Ihr für Montag und Freitag die Stunden eines vollzeitbeschäftigten Kollegen ansetzen, mehr aber nicht. Bei den anderen Tagen hast Du keine Angaben gemacht, wie lange das Seminar jeweils ging.
Erstellt am 27.10.2018 um 15:01 Uhr von Caron15
Ich bekomme pro Seminartag, 7,6 Std berechnet. Ich dachte nur, das wenn ich über 10 Std mit Seminarzeit und Fahrzeit unterwegs bin, mehr berechnet bekomme.
Erstellt am 29.10.2018 um 13:20 Uhr von AlterMann
Wenn diese 7,6 Stunden die tägliche Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten sind, dann ist die Berechnung korrrekt. Mehr gibt es nicht. (s.o.: "begrenzt auf")
Erstellt am 29.10.2018 um 16:31 Uhr von Caron15
Ich habe gehört, das sich die Berechnung zum 01.01.2019 ändern soll. Aber für den Moment Danke .