Wer von Euch Klugen kann mir zum leidigen Thema "Kosten der Schulungen des BR" vielleicht ein Urteil nennen, aus dem klar hervorgeht, dass die Grundlagenschulungen zu besuchen sind. Quasi Pflichtveranstaltungen. Das steht zwar im BetrVG, aber unsere Chefin erstellt sich ihre eigene Wahrheit - und es zählt letztlich nur, dass wir ihr Urteile "um die Ohren" hauen können. (Ich schreibe das so provokant, weil sie es genauso mit uns machen will.) Wir können ihr auch anbieten, den nächsten Beschluss von uns zu einer Schulung arbeitsgerichtlich überprüfen zu lassen, oder? Dann entstehen ja Kosten, die sie zu verantworten hat. Oder was meint ihr?
Wir haben die Grundlagenschulungen noch nicht mal durch, es fehlen uns noch BetrVRecht II und beide Teile Arbeitsrecht, und wir sind seit 2010 im Amt!
Danke sagt ClaraFall