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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kosten der BR-Schulungen

C
Clarafall
Nov 2016 bearbeitet

Wer von Euch Klugen kann mir zum leidigen Thema "Kosten der Schulungen des BR" vielleicht ein Urteil nennen, aus dem klar hervorgeht, dass die Grundlagenschulungen zu besuchen sind. Quasi Pflichtveranstaltungen. Das steht zwar im BetrVG, aber unsere Chefin erstellt sich ihre eigene Wahrheit - und es zählt letztlich nur, dass wir ihr Urteile "um die Ohren" hauen können. (Ich schreibe das so provokant, weil sie es genauso mit uns machen will.) Wir können ihr auch anbieten, den nächsten Beschluss von uns zu einer Schulung arbeitsgerichtlich überprüfen zu lassen, oder? Dann entstehen ja Kosten, die sie zu verantworten hat. Oder was meint ihr? Wir haben die Grundlagenschulungen noch nicht mal durch, es fehlen uns noch BetrVRecht II und beide Teile Arbeitsrecht, und wir sind seit 2010 im Amt! Danke sagt ClaraFall

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Community-Antworten (7)

L
Lernender

17.10.2011 um 13:10 Uhr

Schau dir mal bei der W.A.F den Button Urteile und Gesetze an.

G
gironimo

17.10.2011 um 13:14 Uhr

K
Kölner

17.10.2011 um 13:51 Uhr

@ClaraFall Der Witz daran ist ja: Der AG bekommt nur eine Mitteilung, dass ein Seminar des BR für das BRM XY stattfindet und der BR bittet dabei nicht um eine Genehmigung. Die geforderte Kostenübernahmeerklärungen so manch eines Anbieters sollte dabei nicht das Hindernis sein - das halte ich sowieso für eine Angelegenheit, die einen Wechsel des Anbieters erforderlich machen sollte.

P
Petrus

17.10.2011 um 15:49 Uhr

@kölner: wenn der Anbieter darauf besteht, könntest Du recht haben. Es gibt aber auch Seminaranbieter, die zwar "der Einfachheit halber" eine Kostenübernahmeerklärung vorhalten, aber gleichzeitig erklären: "Seminaranmeldung und Hotelbuchung sind auch ohne Unterschrift Ihres Arbeitgebers gültig. Wir verzichten auf die Bestätigung der Kostenübernahme vom Arbeitgeber - die Unterschrift des Betriebsrats reicht uns."

K
keiner

17.10.2011 um 19:42 Uhr

Wenn man sich nichtzahlende Kunden auf Dauer leisten kann, nur für so manche Oneman Show kann das schnell mal eng werden.

S
sanifair

17.10.2011 um 19:42 Uhr

das mit der Kostenübernahmeerklärung machen ja besonders gerne die Seminaranbieter die erst in den Katalogen vollmundig für (Spezial-)Seminare Werbung machen und den BRs weiß machen dass da jeder hinfahren kann. Das Risiko dass sie auf ihrem geld hängen bleiben weil es eben doch für den konkreten BR nicht erforderlich ist, wollen sie aber nicht tragen....

Aber auch das sagt etwas über die Qualität des Anbieters aus.... leider durchblicken das viele BRs nicht

K
Kölner

17.10.2011 um 20:14 Uhr

@Keiner BrüllvorLachen. Lies doch bitte noch mal richtig Deinen Beitrag und dann überlegst Du Dir bitte noch einmal, ob Du da nicht ein paar Sinnzusammenhänge neu zusammenstellst.

@all Keiner möchte wahrgenommen werden und teilt was für Insider mit! Ist das nicht originell?

@sanifair Das ist natürlich noch ein wenig unerträglicher. Ich kenne auch Seminaranbieter, die das so machen; oder sie buchen mal kurzfristig um und lassen Teilnehmerinnen an einem anderen Seminar teilnehmen. Und diese Schäfchen sind sogar bereit, den Anbieter zu schützen. Wahnsinn.

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