BR Schulungen
Hallo ihr Lieben, unsere nächsten BR Wahlen finden im März 2014 statt. Unser Geschäftsführer hat uns heute informiert, daß er einer Teilnahme an weiteren Grundseminaren beim W.A.F. eine Absage erteilen kann, da die nächste BR Wahl kurz bevor stehen. Wir mußten unseren Vorsitz ende April neu wählen und sind deshalb besonders daran interessiert diesen so schnell wie möglich fit zu machen. Gibt es einen Zeitraum vor Wahlen in dem keinen Schulungsanspruch mehr für BR Mitglieder gibt? Danke für eure Antworten
Community-Antworten (3)
29.05.2013 um 23:19 Uhr
Der AG liegt hier vollkommen falsch, denn das BAG hat hier schon anders entschieden. Der BR hst auch kurz vor Wahlen Anspruch auf Schulungen. Erklärtvdem AG, dass ihr ggf einen Beschluss fassen würdet und einen Anwalt beauftragen würdet eure Rechte wahrzunehmen. Dann kämen diese Kosten zusätzlich dazu. .......... http://www.betriebsrat.com/urteile-notwendigkeit-von-betriebsrats-schulungen#22 ....... http://www.betriebsrat.com/urteile-notwendigkeit-von-betriebsrats-schulungen
30.05.2013 um 10:50 Uhr
wie mitleserinnenn schon schreibt, gibt es derartige Grenzen nicht. Ihr könnt Euch natürlich auch noch an die W.A.F. selbst wenden. Die haben mit solchen Problemen sicherlich Erfahrungen.
30.05.2013 um 11:28 Uhr
@ Segelflieger
Mal blöd nachgefragt ... seit wann ist denn der neu gewählte BRV Mitglied des BR-Gremiums?
Und was für eine Schulung ist überhaupt beabsichtigt?
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