Der AG hat eine allgemeine Regelung zu Reisekosten, die besagt, dass Kosten für Verpflegung nicht erstattet werden bzw. soundsoviel Prozent von der Tagespauschale abgezogen werden. 20% für Frühstück und je 40% für Mittag- und Abendessen, also in der Summe alles. Nun meint er, dass das auch für BR-Schulungen gilt. Beim Däubler habe ich gefunden (§40, Rn 90), dass alle Kosten erstattet werden müssen. In Rn 91 steht aber, dass der AG manchen ArbG-Urteilen zufolge durchaus Reduktionen vornehmen kann. Allerdings ist das wohl nicht mehr pauschal möglich. Verstehen tue ich das jetzt nicht wirklich. Ein Tipp von Euch wäre klasse, danke. Denn es kann ja wohl nicht angehen, dass wir jeweils die Tagespauschale aus eigener Tasche bezahlen müssen.