Was tun wenn man das Betriebsgelände nach Feierabend nicht verlassen zu kann?
Hallo, ich habe eine Frage bzgl. Wegezeiten, ich erkläre aber erst einmal die Situation.
Wir sind ein Technischer Dienstleister eines Verladebetriebes (Schwesterfirma) und haben momentan folgenden Fall.
Unser Schwesterbetrieb belädt täglich Züge und unsere Betriebsstätte auf dem riesigen eingezäunten Betriebsgelände liegt hinter den Bahnschienen.
Nun ist es so das vor dem Betriebsgelände etliche Vorstellgleise sind wo die Züge drauf warten in die Verladezone auf dem Betriebsgelände geschoben zu werden, unsere Schwesterfirma hat momentan die Praxis um 6 und um 14 Uhr Züge rein und raus fahren zu lassen. Es wäre quasi nicht zwingend notwendig diese Uhrzeiten zu wählen.
Problem an der Sache ist jedes mal zu Schichtbeginn der Frühschicht (gleichzeitig Schichtende der Nachtschicht) 6 Uhr und zum Schichtbeginn der Spätschicht (gleichzeitig Schichtende der Frühschicht) 14 Uhr, werden die Züge hin und her gefahren und wir haben keine möglichkeit das Betriebsgelände zu verlassen. Teilweise stehen wir da unüberdacht 20 Minuten im strömenden Regen und können einfach nicht vom Betriebsgelände.
Es war mal angedacht dort eine Fußgängerbrücke zu installieren welches aber laut heutigen Aussagen unseres Chefs nicht mehr gemacht wird weil das einfach "zu teuer sei und sich nicht lohnt". Er sagt jedes mal das ist wie früher in der Schule, da musste man auch rechtzeitig losfahren um pünktlich da zu sein und schließlich stehen andere Leute auch vor der Bahn.
Was uns an der Sache einfach stört ist dass es nicht irgendwo in der Öffentlichkeit ist wo man es nicht beeinflussen kann sondern mitten auf dem Betriebsgelände, es wäre aus unserer Sicht einfach nur eine Sache der Absprache mit unserem Kunden.
Wir haben einfach keine Lust mehr jeden Tag fast eine halbe Stunde zu verlieren wo wir gerne nachhause zu usneren Familien möchten, es aber einfach nicht können weil wir das Betriebsgelände schlichtweg nicht verlassen können.
Können wir da irgendwie gegen vorgehen, sei es ihn zu einer Brücke zwingen oder aber die Wegezeit zu vergüten? Oder stehen wir da mittellos dar und müssen es hinnehmen?
Unser Betriebsteil hat im übrigen ca. 60 MA, einen 5 Köpfigen BR, unsere GmbH an 3 Standorten fast 700 MA und im Gesamten Konzern an die 5000, nur in Deutschland.
Ich wäre dankbar für jeden Tipp oder für jede Meinung.
Viele Grüße
Community-Antworten (15)
13.03.2019 um 17:26 Uhr
Einen Vergütungsanspruch für diese Wegezeit sehe ich nicht. Am intelligentesten wäre es doch um angepasste Arbeitszeiten zu regeln. Hier ist der BR in der Mitbestimmung.
13.03.2019 um 18:33 Uhr
Naja - wenn der Arbeitnehmer betriebsbedingt am Arbeitsplatz gefangen ist, wird man wohl von Arbeitszeit ausgehen müssen, die zu vergüten ist. Aber ich sehe da schon den BR in der Pflicht, seinen Job zu machen - sprich seine Mitbestimmung auszuüben. Wozu habt ihr ihn denn gewählt.
13.03.2019 um 20:18 Uhr
„- wenn der Arbeitnehmer betriebsbedingt am Arbeitsplatz gefangen ist, wird man wohl von Arbeitszeit ausgehen müssen, die zu vergüten ist. “
Ist das bloß dein eigenes moralisches Empfinden oder hast du dazu auch einen Beleg?
13.03.2019 um 21:08 Uhr
Ihr müsst über ungesicherte Bahngleise zur Arbeit und zurück. Was ist wenn morgens im Dunkeln einer auf den Gleisen stürzt und es nicht bemerkt wird. Kenne euer Gelände nicht, aber das ist mir beim lesen eingefallen. Wenn euer br nichts macht, würde ich mich beim zuständigen Amt für Arbeitsschutz erkundigen.
13.03.2019 um 21:23 Uhr
Die Gleise befinden sich auf dem Betriebsgelände? Damit unterliegt ihm die Entscheidung wann diese befahren werden (bzw. kann dieses beeinflussen)?
Damit würde ich dieses nicht mehr als allgemeines Wegerisiko des Arbeitnehmers sehen, sondenr als eine Entscheidung des Arbeitgebers den Arbeitnehmern in dieser Zeit keinen Zugang zu ihrem Arbeitsplatz zu gewähren. Das wäre dann Annahmeverzug.
Man denke mal an folgende Analogie: Ein Arbeitgeber verschließt zwischen 5 und 7, sowie zwischen 13 und 15 Uhr die Produktionshalle.
14.03.2019 um 00:30 Uhr
Pjöng, es geht hier nicht um den Zugang zur Arbeit, sondern darum das Gelände direkt nach der Arbeit verlassen zu können. Ein Annahmeverzug außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit ist ein Widerspruch in sich. Für den Weg hin zur Arbeit scheint es nur ein Problem für die Verspäteten zu sein. Diese müssen das Risiko des Zuspätkommens selbstverständlich selber tragen.
14.03.2019 um 01:46 Uhr
Oh man ... wieder mal ein typischer Pickel. Sag mal ... wieviel zahlt Dir Dein AG dafür, daß Du hier ernsthaft jeden Murks von AG-Seite verteidigst?
14.03.2019 um 09:03 Uhr
naja, wenn ihr da 20min im strömenden Regen steht dann geht ihr den nächsten Morgen alle zum Arzt und seid so erkältet, dass ihr nicht arbeiten könnt, der AG wird sich sicher was überlegen. Aber das sollte der letzte Schritt sein, was sagt denn der AG zu zumindest einer Überdachung oder eben Änderungen der Schichtzeiten
14.03.2019 um 10:15 Uhr
Änderung der Schichtzeiten! Was ist wenn sich die Rangierzeiten ändern? Krankschreibungen lösen das Problem auch nicht.
@pickel Zuspätkommen ist zwar nicht das Problem des Arbeitgebers, es geht auch um die Leute, die um 14:00 Uhr pünktlich Feierabend machen. Wäre so als ob das Werkstor zwischen 14:00-14:30 Uhr abgesperrt sei. Im Winter bei minus Graden würde dir doch spätestens auch der Kragen nach ner Woche platzen.
Bin immer noch der Meinung das Problem kommt man über den Arbeitsschutz bei. So das ihr eure Brücke bekommt.
Denn so kann man verhindern das, überhaupt jemand das Gleisbett betritt.
Einfach die zuständige Behörde anrufen, hab damit gute Erfahrungen gemacht.
14.03.2019 um 12:31 Uhr
@Köpenicker wenn die komplette Frühschicht sich mit Schein krankmeldet wird der AG wohl überlegen woran das liegt oder... Aber ja natürlich kann/soll sowas nur die letzte Möglichkeit sein
14.03.2019 um 12:36 Uhr
Krank machen so ein Quark es gibt hier einen BR und der sollte so mit dem AG verhandeln, dass entweder die Zugfahrzeiten oder die Arbeitszeiten geändert werden.
14.03.2019 um 12:38 Uhr
oder die Wartezeit mit zur Arbeitszeit gehört und somit bezahlt wird. :-D
14.03.2019 um 12:44 Uhr
Na ich wollte auch nicht bezahlt 20 Minuten im Regen stehen!
14.03.2019 um 12:50 Uhr
Wenn man weiß, das man vom Gelände eh nicht runter kommt, kann man ja die 20 Minuten im Gebäude warten. ;-))))
14.03.2019 um 13:21 Uhr
Wie lange ist den dieser Zustand schon und hat euer Br schon mal versucht zu verhandeln?
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