Verlassen des Betriebsgelände während der Pause (ausgestempelt)
Hallo, müssen Arbeiter ihren Vorgesetzten informieren wenn sie in ihrer Pause ausstempeln und das Betriebsgelände verlassen ? Darf abgemahnt werden weil drei Mitarbeiter ausgestempelt haben und ohne bescheid zu sagen das Gelände verlassen haben aber pünktlich zurück waren und wieder eingestempelt haben ?
Community-Antworten (4)
28.06.2018 um 20:06 Uhr
Pausen sind keine Arbeitszeit, der Arbeitnehmer muss sich für die Arbeit in dieser Zeit auch nicht bereit halten. Ob er das Betriebsgelände in seiner Freizeit (Pause) verlässt, bleibt ihm überlassen, unter der Voraussetzung, dass er pünktlich seine Arbeit wieder aufnimmt. Der Versicherungsschutz über den Arbeitgeber erlischt, sobald er das Betriebsgelände verlässt.
28.06.2018 um 20:16 Uhr
Das heißt man muss sich in der Pause nicht abmelden sondern kann ohne weiteres das Gelände verlassen sofern man abgestempelt hat. In welchem Paragraph ist das bitte geregelt ? Und kann der Arbeitgeber verlangen daß man bescheid sagt wenn man das Gelände verlässt und deswegen wie bei uns geschehen mündlich verwarnen ..
29.06.2018 um 12:06 Uhr
Man sollte sich aber trotzdem abmelden. Hintergrund ist wenn im Betrieb etwas passiert z.B ein Feueralarm, ma eeiss ob noch jemand im Gebäude ist. So wird sicher gestellt das jeder gerettet wird aber sich keiner unnötig in Gefahr bringt.
29.06.2018 um 13:35 Uhr
"In welchem Paragraph ist das bitte geregelt ? Und kann der Arbeitgeber verlangen daß man bescheid sagt wenn man das Gelände verlässt und deswegen wie bei uns geschehen mündlich verwarnen .."
Da gibt es keinen § für. Die Frage ist wohl eher, ob es dazu eine Regelung bei Euch gibt (z.B. Betriebsvereinbarung) oder wie die gelebte Praxis ist.
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