Erstellt am 28.06.2018 um 18:06 Uhr von Pütt Kieker
Pausen sind keine Arbeitszeit, der Arbeitnehmer muss sich für die Arbeit in dieser Zeit auch nicht bereit halten. Ob er das Betriebsgelände in seiner Freizeit (Pause) verlässt, bleibt ihm überlassen, unter der Voraussetzung, dass er pünktlich seine Arbeit wieder aufnimmt. Der Versicherungsschutz über den Arbeitgeber erlischt, sobald er das Betriebsgelände verlässt.
Erstellt am 28.06.2018 um 18:16 Uhr von Agemar
Das heißt man muss sich in der Pause nicht abmelden sondern kann ohne weiteres das Gelände verlassen sofern man abgestempelt hat. In welchem Paragraph ist das bitte geregelt ? Und kann der Arbeitgeber verlangen daß man bescheid sagt wenn man das Gelände verlässt und deswegen wie bei uns geschehen mündlich verwarnen ..
Erstellt am 29.06.2018 um 10:06 Uhr von BRHamburg
Man sollte sich aber trotzdem abmelden. Hintergrund ist wenn im Betrieb etwas passiert z.B ein Feueralarm, ma eeiss ob noch jemand im Gebäude ist. So wird sicher gestellt das jeder gerettet wird aber sich keiner unnötig in Gefahr bringt.
Erstellt am 29.06.2018 um 11:35 Uhr von celestro
"In welchem Paragraph ist das bitte geregelt ? Und kann der Arbeitgeber verlangen daß man bescheid sagt wenn man das Gelände verlässt und deswegen wie bei uns geschehen mündlich verwarnen .."
Da gibt es keinen § für. Die Frage ist wohl eher, ob es dazu eine Regelung bei Euch gibt (z.B. Betriebsvereinbarung) oder wie die gelebte Praxis ist.