W.A.F. LogoSeminare

Arbeitsplatz verlassen in der Pause

M
Mcboy88
Mai 2018 bearbeitet

In jedem einzelnen Arbeitsvertrag, der ab 2006 unterschrieben worden ist ( Kündigung des MTV) gibt es den § in dem verboten ist das Gelände in der Pause zu verlassen. Dies wurde damals nicht mit dem Betriebsrat vereinbart, damals hat er einfach nichts unternommen. Pausenräume gibt es auch nicht. Können wir dagegen vorgehen? Arbeitsplatz ist ein Behindertenheim. Die Pause sollen wir mit den Bewohnern machen lt AG!

70506

Community-Antworten (6)

C
celestro

12.05.2018 um 23:17 Uhr

Dieser Passus dürfte schlicht unwirksam sein, egal ob der MA den mit unterschrieben hat.

M
Mcboy88

12.05.2018 um 23:21 Uhr

Das hoffe ich auch. Der RA kommt zu uns in den Betrieb, da wird es hoffentlich geklärt

A
AlterMann

13.05.2018 um 01:59 Uhr

Hallo McBoy, in einer Pause kann der MA macher, was er will. Wir haben bei uns das ganz ähnliche Problem: In unserem Heim können wir oft keine echte Pause machen, sondern uns nur z.B. ins Büro zurück ziehen. Wir bleiben aber jederzeit arbeitsbereit. Pausenräume gibt es auch nicht. Wir haben das bei uns so geregelt, dass wir durchaus Pause machen dürfen, aber halt wie oben beschrieben. Dafür zahlt uns der AG die Pausen mit. Schriftlich haben wir da natürlich nix, aber es funktioniert und alle sind zufrieden.

M
Mcboy88

13.05.2018 um 02:07 Uhr

Bei uns ist es zur Zeit sehr unruhig. Die Pausensituation ist großes Thema bei uns. In der Nacht, bekommt der AN ein Teil der Pause bezahlt, weil der jenige alleine ist. Aber tagsüber muss eine andere Regelung her. Wir haben etliche Räume frei, wo zum Beispiel ein Pausenraum ohne Schwierigkeiten eingerichtet werden könnte. Selbst das will die GF nicht. Verhandlungen müssen geführt werden...

K
kratzbürste

13.05.2018 um 09:38 Uhr

Der AG darf sich um die gesetzlichen Pausen nicht herum mogeln. Er ist verpflichtet sicher zu stellen, dass Pausen tatsächlich genommen werden können. Jederzeit einsatzbereit ist also falsch. Und freikaufen auch. Der BR hat also bei der Ausübung seiner Mitbestimmung gute Karten in der Hand.

M
Mcboy88

13.05.2018 um 18:10 Uhr

Danke für den Input. In der kommenden Monatsbesprechung wird dies angesprochen.

Ihre Antwort