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Arbeitsanweisung Verlassen des Arbeitsplatzes

BL
Betriebsrat LM
Feb 2020 bearbeitet

Bei uns im Betrieb gibt es eine Arbeitsanweisung, wonach das Verlassen eines Gebäudes ( Verwaltung) um in ein anderes Gebäude (Betrieb) zu gehen, man sich beim Vorgesetzten abmelden soll. Das ist ja noch ok. Nun sollen wir aber alles Dokumentieren, was wir im anderen Gebäude ( Betrieb) gemacht haben. Fällt dieses nicht unter Leistungskontrolle und muss man das alles schriftlich dokumentieren?

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Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

06.02.2020 um 09:17 Uhr

Na auf jeden Fall ist es eine Frage der Ordnung und des Verhaltens der AN im Betrieb. Also § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.

C
Catweazle

07.02.2020 um 01:12 Uhr

Der Arbeitgeber darf schon wissen wofür er seine Mitarbeiter bezahlt. Er darf auch die Leistung kontrollieren. Eine Mitbestimmung sehe ich nicht.

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