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Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsanweisung Verlassen des Arbeitsplatzes

BL
Betriebsrat LM
Feb 2020 bearbeitet

Bei uns im Betrieb gibt es eine Arbeitsanweisung, wonach das Verlassen eines Gebäudes ( Verwaltung) um in ein anderes Gebäude (Betrieb) zu gehen, man sich beim Vorgesetzten abmelden soll. Das ist ja noch ok. Nun sollen wir aber alles Dokumentieren, was wir im anderen Gebäude ( Betrieb) gemacht haben. Fällt dieses nicht unter Leistungskontrolle und muss man das alles schriftlich dokumentieren?

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Community-Antworten (2)

K
kratzbürste

06.02.2020 um 09:17 Uhr

Na auf jeden Fall ist es eine Frage der Ordnung und des Verhaltens der AN im Betrieb. Also § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG.

C
Catweazle

07.02.2020 um 01:12 Uhr

Der Arbeitgeber darf schon wissen wofür er seine Mitarbeiter bezahlt. Er darf auch die Leistung kontrollieren. Eine Mitbestimmung sehe ich nicht.

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