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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeit - Muss ich abstempeln wenn ich zur Pause das Betriebsgelände verlasse?

M
Max
Jan 2018 bearbeitet

Wie siehts mit dem Versicherungsschutz (BG) aus, wenn ich das Betriebsgelände in der Pause ohne abzustempeln verlasse? Wie verhält es sich wenn ich abgestempelt habe?

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Community-Antworten (2)

B
BMW

19.07.2005 um 23:08 Uhr

Hallo Max Es muß aus Vers.technischen gründen ausgestempelt werden.pausen sind nicht von der BG abgesichert.Wenn du z.B.zur kantine gehst ist es versichert,wenn du dich in der Kantine befindest ist es dein eigenes Vergnügen.

V
viktor

20.07.2005 um 10:56 Uhr

Es gibt Betriebe ohne Stechuhr - auch da läßt sich die Frage des Versicherungsschutzes klären.

Also: Ob zur Pause gestochen werden muß oder nicht, ist eine Frage der Ordnung im Betrieb und der Zeiterfassung bei der Verteilung der Wochenarbeitszeit auf die Wochentage und unterliegt daher der Mitbestimmung.

Gibt es keinen BR bei Euch, kann der AG dies selbst entscheiden. Gibt es einen, muß er diesen Punkt mit dem BR zuvor klären.

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