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Nebenbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber möglich?

M
Morsch
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitarbeiter, der Vollzeit in unserem Betrieb angestellt ist (39 Std) möchte daneben als Honorarkraft in unserem Betrieb tätig werden (Referententätigkeit). Ich wurde als Betriebsrat gefragt, ob das möglich ist. Meine erste Reaktion war nein, weil ich zum einen denke, dass das gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt und zum anderen aber auch sozialversicherungspflichtige Probleme mit sich bringt. Wäre eine solche Kombination möglich, so ist es ja denkbar, dass auf eine Vollzeitstelle nur eine Halbtagskraft eingestellt wird, die die andere Hälfte auf Honorarbasis macht und somit würde man sich die Beiträfe sparen. Ich hätte gerne ein wenig mehr Sicherheit, ob ich mit meiner Einschätzung richtig liege.

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Community-Antworten (1)

R
rkoch

27.05.2010 um 12:41 Uhr

Also ich impliziere bei dem Wort Honorarkraft, das der AN in diesem Fall selbst als Selbstständiger und nicht als AN tätig wird.

(Siehe z.B. http://www.pflegeboard.de/25819-was-bedeutet-honorarkraft.html)

Meine erste Reaktion war nein, weil ich zum einen denke, dass das gegen das Arbeitszeitgesetz verstößt

Da die Schutzgesetze wie das ArbZG nur für AN gelten, wird IMHO die Zeit, die der Kollege als Selbstständiger nicht im Sinne des ArbZG als AZ bewertet. Also nein, keine Probleme.

und zum anderen aber auch sozialversicherungspflichtige Probleme mit sich bringt.

Das ist das Problem der Honorarkraft. Dieser muss selber schauen wo er bleibt.

Wäre eine solche Kombination möglich, so ist es ja denkbar, dass auf eine Vollzeitstelle nur eine Halbtagskraft eingestellt wird, die die andere Hälfte auf Honorarbasis macht und somit würde man sich die Beiträfe sparen.

Davon abzugrenzen ist natürlich das Problem der "Scheinselbstständigkeit" (http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit) Dieses würde z.B. dann greifen, wenn der "Selbstständige" wirtschaftlich von seinem (einzigen) Kunden abhängig wäre. Unter dieser Voraussetzung ist von Selbstständigkeit keine Rede und der Kollege wäre auch weiterhin AN des Unternehmens mit allen rechtlichen Konsequenzen.

Lies Dir mal z.B. den zitierten Artikel dazu durch und berate Dich mal mit dem Kollegen um ihn auf diese Problematik hinzuweisen. Wahrscheinlich ist er sich noch nicht einmal der Konsequenzen bewusst, wie eigene Sozialversicherungspflicht, etc. Wahrscheinlich wird Euer AG ihm ein eher geringes Honorar unterjubeln wollen und nach allen Abzügen legt Euer Kollege dann drauf....

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