Stundenaufstockung am Betriebsrat vorbei möglich?
Wir haben mehrere Kollegen im Unternehmen, die nur 25 h in der Woche arbeiten, die meisten würden gern mehr Stunden arbeiten. Jetzt wurde einigen Kollegen ein 30 h Vertrag angeboten. Die anderen Kollegen wurden nicht informiert, hätten aber auch gern ihre Stunden aufgestockt. Ist das eine Frage, die nur die einzelnen Arbeitnehmer und ihre Arbeitsverträge betrifft, oder müsste der Arbeitgeber die 30h-Tätigkeiten ausschreiben und den Betriebsrat informieren oder gar anhören? Es gibt im Unternehmen eine Betriebsvereinbarung, die besagt, dass Stellen zunächst intern ausgeschrieben werden.
Community-Antworten (10)
10.01.2014 um 15:43 Uhr
Mitbestimmung nach §99 BetrVG gilt ab einer Wochenstundenerhöhung von 10 Stunden und mehr.
BAG Urteil von 2008
10.01.2014 um 13:09 Uhr
Stundenerhöhung in diesem Umfang kann der AG mit einem AN alleine regeln...
10.01.2014 um 14:18 Uhr
Danke Kölner! Aus welchen gesetzlichen Grundlagen ergibt es sich, was der AG mit dem AN allein regeln kann und was nicht? Wo ist die Grenze?
10.01.2014 um 14:42 Uhr
Wäre da nicht das Stichwort "Gleichbehandlung" aus §75 ein Thema?
10.01.2014 um 14:46 Uhr
Ne. BAG Urteil 09.12.2008 Und: nur weil andere das auch wollen wird es nicht besser. Frei dem Motto: Ein entgangener Vorteil ist kein Nachteil.
11.01.2014 um 19:36 Uhr
Wir bitten in solchen Fällen die Kollegen, ihren Wunsch auf aufstockung der Stunden dem AG und uns schriftlich mitzuteilen. Wenn dann neue Leute eingestellt werden sollen, und es gibt noch offene Anträge auf Stundenerhöhung bei vergleichbaren Tätigkeiten, dann lehnen wir die Neueinstellungen ab. Wirkt eigentlich immer.
12.01.2014 um 14:38 Uhr
@ AlterMann
Prima, dass das bei Euch funktioniert!
Man sollte aber erwähnen, dass ein AG NICHT verpflichtet ist, die Stundenzahl einer neu zu besetzenden Stelle aufsplitten und erst mal auf die AN verteilen zu müssen, die den Wunsch nach Erhöhung ihrer Arbeitszeit angezeigt haben.
@ Trendomo
Handelt es sich um offene bzw. neu zu besetzende 30 Stunden Stellen? Die müssten dann selbstverständlich intern ausgeschrieben werden!
Dann können sich die entsprechenden AN darauf bewerben und der BR kann seine Rechte im Rahmen des 99er Anhörungsverfahrens geltend machen > Vorlage aller Bewerbungsunterlage etc. .
Falls aber nur in Einzelfällen die Arbeitszeit um jeweils fünf Stunden erhöht wird, greift der § 99 BetrVG NICHT > BAG, Beschluss vom 9. 12. 2008 - 1 ABR 74/07
Als BR würde ich mir vom AG jedoch vorlegen lassen, ob die "begünstigten" AN zuvor eine Erhöhung der Abeitszeit verlangt haben. Falls ja, kann der BR hier keinen Blumentopf gewinnen.
12.01.2014 um 14:58 Uhr
@AlterMann Welchen Widerspruchsgrund gebt ihr an? §99 Abs.2 Ziff.???
13.01.2014 um 10:21 Uhr
@Hoppel Es handelt sich nicht um neu zu besetzende 30 Stunden Stellen, sondern nur um das Angebot an einige Teilzeitler ihre vorhandenen 25 Stunden um 5 Stunden aufzustocken.
Du schreibst, dass sich der BR vorlegen lassen sollte, ob die begünstigten AN zuvor eine Erhöhung der Arbeitszeit verlangt haben. Aber auf welcher Grundlage soll das geschehen? Offiziell weiß der Betriebsrat ja gar nicht, dass einige AN demnächst statt 25h dann 30h arbeiten dürfen. Ihr habt geschrieben, dass §99 BetrVG nicht zur Anwendung kommt, da die Veränderung unter 10h/wöchentlich liegt. Aus welchem Grund müsste uns der Arbeitgeber denn überhaupt informieren?
13.01.2014 um 23:36 Uhr
Der Arbeitgeber ist verpflichtet Euch über jede Stundenveränderung zu unterrichten und ist sie noch so klein aber bis 9,9 Stunden nach 80 BetrVG und ab 10 Stunden seid ihr in der Mitbestimmung nach 99 BetrVG
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