Werksstudentenvertrag und mögliche Probleme mit dem Betriebsrat
Hallo,
ich bin derzeit in einem sehr großen Unternehmen als Vollzeitpraktikant, im Rahmen eines Praxissemesters meiner Fachhochschule, angestellt. Der 6 Monatige Vertrag wird diesen Februar auslaufen. Mein Chef bot mir wegen meiner Arbeitsleistung eine weiterführende Tätigkeit an, wir einigten uns auf einen Werkstudentenvertrag mit 20 Stunden/Woche und damit bis zur Vollendigung meines Bachelorstudiums diesen Sommer. Es wurde alles recht kurzfristig beantragt (ich will schon diesen März anfangen), jetzt machte mir mein Chef allerdings Sorgen, der Betirbesrat könnte dies noch aus diversen Gründen ablehnen.
Die Fragen: Wie wahrscheinlich wäre das? Welche Gründe könnte es hierfür geben?
Vielen Dank für jede hilfreiche Antwort!
Gruß!
Community-Antworten (5)
21.02.2014 um 21:48 Uhr
Na da frag ihn doch mal, was das für diverse Gründe sein sollen? Unterbezahlung? Etwas anderes kann ich mir fast nicht vorstellen ... Wobei das kein Ablehnungsgrund sein ist.
22.02.2014 um 08:20 Uhr
Hallo frqas, erst einmal Glückwunsch zum gut verlaufenden Studium und zum Arbeitsplatz! Das lässt sich ja alles sehr gut an und ich drücke die Daumen, dass es so bleibt!
Zur Äußerung des Chefs. Kann man als Außenstehender kaum beurteilen. Natürlich ist es Quatsch, den BR als 'Berufs-Abwehr' hinzustellen, der BR ist ja der Anwalt der Arbeitnehmer. Es kann zwei Gründe geben. Erstens, der Chef ist etwas 'link' und will sich selbst das Hintertürchen aufhalten, dich doch nicht einzustellen, und das auf den BR schieben zu können. Oder zweitens, dein Chef hat einfach keine Ahnung, was der BR macht. Das bleibt offen. Jedenfalls, der BR wird nichts dergleichen tun.
Übrigens, wenn du es ganz genau wissen willst, sprich mal mit dem BR-Vorsitzenden! Wer gehört werden will, muss sprechen. ;) Alles Gute!
22.02.2014 um 10:34 Uhr
Ich denke auch - mit dem BR reden wäre der beste Weg.
Allerdings läuten bei uns immer alle Alarmglocken, wenn jemand sagt, es soll ein Werkstudent eingestellt werden. Den Begriff gibt es nämlich eigentlich nicht. Es ist ein AN wie alle anderen auch.
Mit Werkstudent bezeichnen Arbeitgeber gerne Mitarbeiter, die weit unter Tarif bezahlt werden und bei denen man zum Ausdruck bringen will, dass der Arbeitgeber von eingeschränkten Rechten des Betroffenen ausgeht. Darum kann es natürlich sein, dass der BR erst einmal einen Klärungsbedarf hat. Und gerade diesen kannst Du unterstützen, indem Du selbst das Gespräch suchst.
23.02.2014 um 21:07 Uhr
Erstmal danke für alle schnellen Antworten, hat mir sehr weiter geholfen :)! Der Vorschlag bzgl. den Betriebsrat kontaktieren, hatte ich für diesen Montag geplant, da ich einen Mitarbeiter daraus kenne. Das mein Chef "link" ist bezweifle ich, da wir uns meiner Einschätzung nach sehr gut verstehen und auch er mir den Vorschlag eines fortlaufenden Vertrages machte, bevor ich auf diese Idee kam. Weit unter Tarif bezahlt? Finde ich absolut gerechtfertigt, um ehrlich zu sein. Alle dort angestellten Personen besitzen ein abgeschlossenes Studium mit Berufserfahrung, wieso sollte jemand ohne absolvierten Abschluss annährend identisch bezahlt werden? Ich kenne das mir vorgeschlagene Gehalt und wäre wirklich zufrieden damit! Natürlich bin ich dadurch auch irgendwo ein Schnäppchen, aber ich finde neben dem Gehalt, die Berufserfahrung die ich hierdurch ausbauen könnte sehr sinnvoll.
Ansonsten vielen Dank nochmal für alle Antworten!
23.02.2014 um 21:43 Uhr
wieso sollte jemand ohne absolvierten Abschluss annährend identisch bezahlt werden? Weil er vielleicht die gleiche Arbeit macht?
Weit unter Tarif bezahlt? Finde ich absolut gerechtfertigt, um ehrlich zu sein. AU! Schlimm, wenn man sich dafür hergibt!
Ich denke, der BR wird nichts gegen die Einstellung haben, aber vielleicht gegen deine Einstufung? Aber so, wie Du das hier schilderst, kann sich der BR zurücklehnen. An Dir wird gespart und das kommt der Firma zugute. Alle freuen sich, der Chef am meisten ...
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterHallo Kollegen. Bei uns im Betrieb gibt es mehrere Probleme mit männlichen Kollegen gegenüber uns Frauen (wir sind hauptsächlich 400,-€ Kräfte) Ich und meine BR-Kollegen haben zur Lösung der Probleme
Mitbestimmung bei Umzug - was wenn der BR an der Planung gar nicht beteiligt wird?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, in unserem Betrieb haben wir zwei Großraumbüros. Das eine soll umziehen, Sprich: von einem Stock (eines Bürogebäudes mit diversen gewerblichen Mietern) in einen ande
Rücktritt Betriebsrat - Neuwahl notwendig?
ÄlterIch bin Vorsitzende eines fünfköpfigen Betriebsrates. Da es innerhalb des BR nicht möglich ist kooperativ und vertrauensvoll mit dem Arbeitgeber zusammen zu arbeiten, möchten ich und der 2. Vorsitzend
Probleme mit dem Betriebsrat - was kann ich dagegen tun?
ÄlterHallo, ich Arbeite in einem mittelständigen Unternehmen, mit über 300 MA. 3 Kollegen waren beim Betriebs und haben sich über mich beschwert, das ihnen meine persönliche Einstellung (art & weise)
geforderte Umschulung seitens AG für Schwerbehinderten -danach keine Stelle
ÄlterEin Mitarbeiter einer Stadtverwaltung wurde vor 18 Jahren als Schwerbeschädigter mit 40 % (gleichgestellt) eingestellt auf eine technische Stelle. Mittlerweile liegt durch weitere OP im Wirbelbereich