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Kündigungsfristen - Unterschiede bei Arbeitnehmer und Arbeitgeber möglich?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserem Haus erhöht sich die Kündigungsfrist für den AG und den AN bei längerer Betriebszugehörigkeit (Haustarifvertrag) Das hat für den AN natürlich zur Folge dass er bei einer Kündigungsfrist von z.B. 6 Monaten zum Quartalsende für einen neuen Arbeitgeber recht uninteressant wird.

Gibt es Möglichkeiten, ausser Good Will des Arbeitgebers-trotzdem früher rauszukommen? BGB? Andere Rechtsquellen?

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Community-Antworten (6)

B
bürgermeister

12.06.2017 um 14:36 Uhr

Einen Aufhebungsvertrag

G
gironimo

12.06.2017 um 14:51 Uhr

Abweichende günstigere Regelung im Arbeitsvertrag?

R
rsddbr

12.06.2017 um 14:59 Uhr

Nein. Die Kündigungsfristen für AN dürfen nicht länger als die für AG sein. So lange dies erfüllt ist, ist die Regelung im Arbeitsvertrag / Tarifvertrag (Günstigkeitsprinzip) gültig. Da hilft dann nur ein Aufhebungsvertrag, was unter "good will des Arbeitgebers" fällt.

G
gironimo

13.06.2017 um 10:00 Uhr

Ist denn überhaupt im Tarif festgelegt, dass sich die Fristen für den Arbeitnehmer verlängern?

R
Rentrop

13.06.2017 um 16:41 Uhr

Ja, eine außerordentliche Kündigung des AN aus besonders wichtigem Grund. Eventuell ist ja irgend etwas passiert, was das Vertrauen des AN in seinen AG schwer erschüttert hat. Ein guter RA steht da bestimmt kreativ zur Seite.

P
Pjöööng

14.06.2017 um 01:14 Uhr

Oh! Was ist denn ein "besonders wichtiger Grund"?

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