Hallo allerseits,
bei uns werden angeordnete Überstunden mit 20% Zuschlag vergütet. Diesen gibt es allerdings nur, wenn die Überstunden finanziell abgegolten werden; wenn jemand die Stunden abfeiert, dann gilt 1 Überstunde = 1 Freistunde (ohne zusätzlichen Lohnzuschlag). Wir finden, daß damit die Mitarbeiter ungleich behandelt werden.

Zum zweiten ist unsere Geschäftsleitung der Meinung, daß überhaupt gar keine Mehrarbeitsstunden entstehen, sofern jemand z. B. heute angeordneterweise eine Stunde länger arbeitet und diese eine Stunde morgen (also noch im selben Monat) abfeiert. Das sehe ich z. B. auch anders: wenn im Arbeitsvertrag 40 Stunden pro Woche stehen und wir schon immer nur Montag bis Freitag gearbeitet haben, ergibt sich eine tägliche "Arbeitszeitscheibe" von 8 Stunden. Wenn Chef sich heute wünscht, daß ich 9 Stunden dableibe, verlängert er doch meine übliche Arbeitszeit um eine Stunde, ergo Mehrarbeit. Für diese Mehrarbeit hole ich mir morgen den Freizeitausgleich.

Seht Ihr beide Fälle so wie ich - und könnt Ihr ggf. mit Fundstellen aufwarten?

Heiße Grüße aus dem fernen Osten
Hupfendudel