Erstellt am 20.07.2007 um 08:16 Uhr von pirat
Ahoi, Hupfendudel,
Antrag auf Überstunden von GL rechtzeitig gestellt, BR prüft und genehmigt die Erhöhung der tägl.Arbeitszeit von 1 Std. so war es bei uns.
Halt habe noch vergessen zu sagen nur unter der Bedingung, daß
1. Freiwilligkeit MA vorrausgesetzt
2. Vergütung mit Überstundenzuschlag für Lohn /Zeit
3. Wahlweise Lohn /oder Zeit
wie der MA es möchte.
Nur unter diesen dezidierten Bedingungen Zustimmung erteilt.
Vergiß nicht, DIE WOLLEN was von Euch.
Weitere info´s mailen?
Erstellt am 20.07.2007 um 09:10 Uhr von Angi1
Hallo Hupfendudel,
im Fitting zu § 87 BetrVG RN 140 Auszug
" Überstunde ist die Arbeitszeit, die über diejenige hinausgeht, die nach dem TV oder nach dem Einzelarbeitsvertrag zu leisten ist. Wird die regelmäßige Arbeitszeit in Dienstplänen festgelegt, handelt es sich bei geringfügigen Überschreitungen nicht um die Anordnung von Überstunden. Bei variabler Arbeitszeit handelt es sich um die Arbeitszeit, die den für die regelmäßige Arbeit geschuldeten Rahmen überschreitet."
Also hat dein AG Recht was die 1 Stunde betrifft, die innerhalb der Wochenarbeitszeit wieder abgebaut wird.
Alles andere zum Thema Überstunden bezahlt oder Freizeitausgleich ist Verhandlungssache und sollte in einer BV festgehalten werden.
MfG
Angi1
Erstellt am 20.07.2007 um 09:25 Uhr von Kölner
@Hupfendudel
Ich kann keine "Ungerechtigkeit" erkennen...vielleicht bzgl. eines fehlenden AZ-Kontos. Aber sonst argumentiert Dein AG m.E. vollkommen korrekt!
Erstellt am 20.07.2007 um 09:38 Uhr von Bergmann
Und für die Norgler der Google-Herunterlader Gegner!!!!
Eine gute,knappe Seite:www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/Arbeitszeitrecht/azra6-2.htm
Erstellt am 20.07.2007 um 09:48 Uhr von Kölner
@Bergmann
Ist was passiert?
Erstellt am 20.07.2007 um 10:16 Uhr von Bergmann
@ Kölner,
Oh je-- eine Frage von dir--so simpel sie auch aussieht--kann nichts gutes bedeuten !!!!
Aber ich stürze mich todesmutig in den Kampf und Antworte !!!!
Nichts ist passiert--warum fragst du ??
Und jetzt bin ich gespannt, was der Büchse der Pandora entsteigt !!! :-))
Erstellt am 20.07.2007 um 10:20 Uhr von Kölner
@Bergmann
Ich bin gewohnt, dass Du sanft und weise handelst. Deswegen sind mir "copy&paste"-Hinweise bei Dir fremd...
Erstellt am 20.07.2007 um 10:29 Uhr von Berrgmann
@ Kölner,
es ist alles wichtige gesagt worden in den Beiträgen und die Seite gibt eine nette Zusammenfassung !!
Ganz abgesehen davon das ich immer noch über den Ausdruck " Google-Herunterlader" lachen muss !!!
Erstellt am 20.07.2007 um 11:10 Uhr von pirat
@"Hupfendudel"
zur Ergänzung:
unser Überstundenmodell war zeitl. terminiert 4 Wochen.
Produktbezogen 1 Marke
tägliche Arbeitszeiterhöhung von 9-auf 1oStd
Erstellt am 20.07.2007 um 19:44 Uhr von Hupfendudel
@Pirat:
Genau so hatten wir das auch gemacht. Wir hatten doch eine eV gegen den ArbGeb beantragt (anderer Thread, einige erinnern sich vielleicht) und dem ArbGeb im Vergleich eine Selbstverpflichtung abgerungen. Nunmehr werden wir wegen der Überstunden mit ins Boot genommen, knüpfen aber strenge Bedingungen an die einzelnen Genehmigungen, um eine einheitliche BV herausschlagen zu können.
LG Hupfendudel