Mehrarbeit
Hallo zusammen,
Thema Mehrarbeit: Mitbestimmungspflichtig nach §87BetrVG. Muss der BR die Anmeldung von Mehrarbeit bzw. die Zustimmung zur Mehrarbeit in schriftlicher Form abarbeiten? Unser Unternehmen arbeitet an zahlreichen Einsatzorten von wo aus die Meldung zu Mehrarbeit erfolgt.
Community-Antworten (1)
21.04.2016 um 14:48 Uhr
Nein - es gibt im § 87 BetrVG keine Formvorschriften. Einigt Ihr Euch mit dem AG dann auf Zuruf, Handschlag oder E-Mail usw. handelt es sich im Grunde um eine Regelungsabrede.
Ich empfehle aber immer zumindest die Textform - der Klarheit zu liebe.
Über die Grundsystematik von Mehrarbeit bei Euch im Betrieb, solltet Ihr eine Betriebsvereinbarung abschließen. Da würde man ggf. auch den Weg definieren, wie Mehrarbeit zu beantragen ist.
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