Habe schon einmal über dieses Problem berichtet.

Bei einer geplanten Einstellung wurde der AG von der SBV darauf hingewiesen dass sämtliche Bewerbungsunterlagen vorzulegen sind.

Ist es rechtens dass unser AG den Einwand der SBV mit folgender Aussage vom Tisch fegt:
Nach Vorgaben des AG trifft ein Headhunter bereits die Vorauswahl so dass letztendlich nur von einer Person die Berwerbungsunterlagen vorliegen. Diese Bewerbungsunterlagen, von der in Frage kommenden Person, werde dem BR und der SBV zur Einsicht ausgehändigt.

Erzählen kann der AG viel aber eine Bestätigung zur Richtigkeit seiner Angaben hat er nicht vorgelegt.
Ein derartiger Einstellungsprozess nímmt der SBV jede rechtliche Möglichkeit zur Überprüfung ob sich ein SB für diese Stelle beworben hat. Es wird also das SGB umgangen. Ist diese Art der Einstellung rechlich zulässig?

Gruß Lyle