Erstellt am 02.05.2016 um 10:29 Uhr von Mattes
Sprich mit deinem BRV, das er das Thema auf die nächste Agenda setzt.
Der BR kann dann weitere Maßnahmen beschließen, bis hin zum Zwang durch das Gericht.
Nach §156 Abs.1 Nr.3 SGB IX ist dies eine Ordnungswidrigkeit die nach Abs. 2 mit bis zu 10.000€ bestraft wird.
Erstellt am 02.05.2016 um 11:06 Uhr von ickederdicke
@roelde,
Du hattest eine Fristsetzung bis 25.04.2016 genannt, mit welchen Konsequenzen für den AG ?
Kontaktiere hierzu mal dein zuständiges Integrationsamt, die können den AG auch auf Spur bringen.
@Mattes, SBV ist ein eigenständiges Mandat und regelt §156 Abs.1 Nr.3 SGB IX ohne BR .
Mit BR Unterstützung ist natürlich hilfreicher.
Der BR könnte z.B. den § 99, vertrauensvolle Zusammenarbeit u.ä. mit einbringen.
Erstellt am 02.05.2016 um 11:46 Uhr von Niemand
Hallo,
Als SBV würde ich die Anzeige androhen und nach drei Tagen diese auch machen.
Vielen Arbeitgebern scheint aber auch nicht bewusst zu sein, daß er diese auch dem BR vorlegen muss.
Erstellt am 02.05.2016 um 13:13 Uhr von nicoline
ickederdicke,
was hat der § 99 damit zu tun?
Erstellt am 02.05.2016 um 14:47 Uhr von gironimo
Es kann sich ein Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ergeben, da der AG gesetzlichen Pflichten nicht nachgekommen ist.
Ich halte nur wenig von dieser Vorgehensweise. Sie kann aber als "Erziehungsmaßnahme" für den AG genutzt werden.