Als Schwerbehinderter oder Gleichgestellter darf ich laut § 124 SGB IX einen Antrag stellen künftig von Mehrarbeit befreit zu werden.
Im Gesetz heist es doch: Alles was über eine werktägliche Arbeit von 8 Stunden hinausgeht ist Mehrarbeit im Sinne des Gesetzes.
Werktag beinhaltet also auch den Samstag.
Also könnte ich ich es so verstehen 6 Werktage einschließlich Samstag X 8 Stunden = 48 Stunden.
Wir sind öffentlicher Arbeitgeber und für uns zählt der TVÖD, das bedeutet 39,5 Stunden in der Woche. Weiterhin ist unser Aufgabengebiet Straßenreinigung und Müllabfuhr.
Wenn nun ein Feiertag in der Woche ist verschiebt sich die Müllabfuhr um einen Tag nach hinten, sodass nun an einem Samstag die Freitagstour gefahren wird.
Auch müssen im Rahmen des Winterdienstes die Straßen von Eis und Schnee beseitigt werden. Dieses gehört auch zu unserem Aufgabengebiet, dazu werden rund um die Uhr die Mitarbeiter
Eingeteilt. Teilweise in Überstunden ohne dass das Arbzg verletzt wird.
Nun zu meiner Frage: Welches der hier angegebenen Aufgaben kann der Schwerbehinderter oder Gleichgestellte Kollege ablehnen wenn er einen Antrag laut § 124 SGB IX gestellt hat.
Dass man an Sonn und Feiertagen den Dienst verwehren kann weiß ich.
Wer kann mir bitte von euch weiter helfen????