Abstimmung mit SGB IX-Vertreter
Ist ein Schwerbehinden-Vertreter in einer BR-Sitzung berechtigt, an den Abstimmungen teilzunehmen?
Community-Antworten (5)
07.08.2007 um 11:48 Uhr
§32 BetrVG der ShwbVertr. nimmt beratend an den BR Sitzungen teil. Er hat kein Stimmrecht, auch nicht wenn die betreffende Angelegenheit besonders die Schwbeh. betrifft.
07.08.2007 um 12:07 Uhr
hi migu,
nach § 25 Abs. 4 Satz 1 SchwbG hat ein schw.beh.vertr. auch das recht zur beratenden teilnahme nicht nur bei den sitzungen des BR sondern allen seinen ausschüssen und den gemeinsamen ausschüssen des BR und AG nach § 28 Abs. 2 BetrVG
gruß, packer
07.08.2007 um 21:06 Uhr
Mal eine Nachfassfrage von mir: bei allen gemeinsamen Ausschüssen? Danke vorab!
08.08.2007 um 13:37 Uhr
hab dir mal ne seite gegoogelt wo unten auch dieses urteil vom BAG zu finden ist :)
http://www.schwbv.de/urteile/59.html
gruß vom packer
09.08.2007 um 01:28 Uhr
Stimmrecht hat der SchwbV nicht, aber
BetrVG §35:
(1) Erachtet die Mehrheit der Jugend- und Auszubildendenvertretung oder die Schwerbehindertenvertretung einen Beschluss des Betriebsrats als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen der durch sie vertretenen Arbeitnehmer, so ist auf ihren Antrag der Beschluss auf die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an auszusetzen, damit in dieser Frist eine Verständigung, gegebenenfalls mit Hilfe der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften, versucht werden kann. (2) Nach Ablauf der Frist ist über die Angelegenheit neu zu beschließen. Wird der erste Beschluss bestätigt, so kann der Antrag auf Aussetzung nicht wiederholt werden; dies gilt auch, wenn der erste Beschluss nur unerheblich geändert wird.
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