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Zusatzurlaub nach SGB IX ins nächste Jahr?

K
Karma
Nov 2019 bearbeitet

Unser AG hat angeordnet, dass wir Resturlaub nicht ins nächste Jahr übernehmen dürfen. Außer wegen Krankheit oder anderer betrieblicher Umstände. Gilt das auch für die 5 Tage Schwerbehindertenurlaub?

Der AG will auch, dass jetzt schon der ganze JahresUrlaub für 2020 + Zusatzurlaub SB komplett verplant wird. Gilt das auch hier, oder gibt es dazu Urteile?

Danke im Voraus für eure Hinweise. :-)

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Community-Antworten (3)

D
DummerHund

21.11.2019 um 20:46 Uhr

Beim ersten Absatz hat der AG recht.

Beim zweiten kann er es wohl wünschen, jedoch nicht einseitig festlegen das man es machen muss.

M
Moreno

21.11.2019 um 22:01 Uhr

Gibt es einen Betriebsrat?

U
UdoWoe

22.11.2019 um 08:49 Uhr

Bei uns ist geregelt, dass zuerst der SB-Urlaub im System abgetragen wird, anschließend der normale Urlaub. Nach meinem Kenntnisstand kann der SB-Urlaub auch nicht übertragen werden. Belegen kann ich dies aber nicht. Beim normalen Urlaub kann man sich im BUrlG schlau machen. Planen kann man viel, ob das dann alles so gemacht wird ist ein anderes Thema. In einem Basiskommentar zum SGB habe ich gelesen, dass mit dem SB-Urlaub genauso zuhandeln ist, wie bei normalen Urlaub. Ich rate jedem SB, nimm deinen Urlaub im Kalenderjahr, dann gibt es keine Probleme beim Verfall. Wenn ihr keinen BR habt, dann kann der AG eine Planung erwarten (meine Meinung).

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