Erstellt am 21.11.2019 um 19:46 Uhr von Dummerhund
Beim ersten Absatz hat der AG recht.
Beim zweiten kann er es wohl wünschen, jedoch nicht einseitig festlegen das man es machen muss.
Erstellt am 21.11.2019 um 21:01 Uhr von Moreno
Gibt es einen Betriebsrat?
Erstellt am 22.11.2019 um 07:49 Uhr von UdoWoe
Bei uns ist geregelt, dass zuerst der SB-Urlaub im System abgetragen wird, anschließend der normale Urlaub.
Nach meinem Kenntnisstand kann der SB-Urlaub auch nicht übertragen werden.
Belegen kann ich dies aber nicht.
Beim normalen Urlaub kann man sich im BUrlG schlau machen. Planen kann man viel, ob das dann alles so gemacht wird ist ein anderes Thema. In einem Basiskommentar zum SGB habe ich gelesen, dass mit dem SB-Urlaub genauso zuhandeln ist, wie bei normalen Urlaub. Ich rate jedem SB, nimm deinen Urlaub im Kalenderjahr, dann gibt es keine Probleme beim Verfall.
Wenn ihr keinen BR habt, dann kann der AG eine Planung erwarten (meine Meinung).