Erstellt am 01.03.2010 um 12:17 Uhr von pitsieben
@ schneusel,
indem Du das Formular zur Gleichstellung sorgfältig ausfüllst. Vor allen Dingen deine behandelden Ärzte angeben.
Erstellt am 01.03.2010 um 12:28 Uhr von Troisdorfer
@pitsieben
für die Gleichstellung beim Arbeitsamt ?
Da reicht ein Anruf ....
MFG Troisdorfer
Erstellt am 01.03.2010 um 14:54 Uhr von Niemand
Auf keinen Fall darfst du dich auf den Kündigungs*schutz berufen, da du derzeit einen höherwertigen Kündigungs*schutz hast. die Arbeitsagentur würde hier ablehnen. Wenn du dich auf die Beantragung von Leistungen zur behindertengerechten Ausstattung deines Arbeitsplatzes berufen kannst hast du Chancen den Antrag durch zu bekommen.