Erstellt am 06.07.2007 um 08:46 Uhr von Bergmann
@ AS,
der BR hat keine rechtliche Möglichkeit den Personaler dran zu hindern zu spionieren !!!Wollt iht ihn etwa im Büro einschliessen ???An den Stuhl ketten ????
Ihr habt aber volles MBR über die Verwendung der von ihn erfassten Daten !!!(Der gute alte 87 er!!)
Stellt seine Zeiterfassung in Frage-- geeichte Uhr?? Abgenommener REFA`er ??Und kriegt ihn wegen Störung des Betriebsfriedens dran !!!!
Erstellt am 06.07.2007 um 09:01 Uhr von SSGG
Moin AS,
gibt es bei Euch eine BV zur Zeiterfasssung?
Was ist dem Personalleiter wichtig: die minutengenaue Abwesenheit der AN oder deren Arbeitsergebnisse?
Was hält die GL denn von einer Verrtauensarbeitszeit?
Erstellt am 06.07.2007 um 09:12 Uhr von paula
@Bergmann
"Ihr habt aber volles MBR über die Verwendung der von ihn erfassten Daten !!!(Der gute alte 87 er!!)
Stellt seine Zeiterfassung in Frage-- geeichte Uhr?? Abgenommener REFA`er ??Und kriegt ihn wegen Störung des Betriebsfriedens dran !!!!"
verstehe ich nun nicht so ganz:
der Personalchef versteckt sich und kontrolliert OB die MA überhaupt stempeln. Da braucht er doch keine Uhr, da fallen keine elektronischen Daten an. Wie willst Du denn da mit § 87 BetrVG überhaupt ins Geschäft kommen.
Störung des Betriebsfriedens? wie kommst Du denn auf das schmale Brett. Auch Kontrolle gehört zu den AG-Aufgaben. Und wenn man sich dafür ins BGebüsch schlagen muss, gibt man sich als AG ggf. der Lächerlichkeit preis aber der Betriebsfrieden wird so ja wohl nicht bedroht
Erstellt am 06.07.2007 um 09:19 Uhr von Bergmann
@ Paula,
mit dem "Pausenbuchung" versteh ich es halt wie bei uns--es wird nicht abgestempelt und/aber es wird kontrolliert ,ob es wirklich nur 30 min sind !!! Da brauch er halt ein "Zeiterfassungsinstrument "!!
Ich fühle mich als MA schwer in meiner Erholungspause gestört, wenn da so ein Personaler rumstreicht !!!!
Erstellt am 06.07.2007 um 09:20 Uhr von pirat
@ all,
.....um dort die Pausenbuchung der MA zu überwachen. ...
wie wäre es denn den Kollegen/innen zu sagen das sowas passieren könnte und sie sich an das ordnungsgemäße An/Abstechen auch in den Pausen halten müssen?
Konziquenzen aufzeigen/ fristlose Kündigung.
Erstellt am 06.07.2007 um 09:41 Uhr von Modo
Lasst Euch doch mal selbst was einfallen, geht offensiv vor und bringt wie vor jeder festinstallierten Radarfalle ein Schild beim Zeiterfassungsgerät an : Vorsicht - es besteht jederzeit die Möglichkeit einer geheimen Kontrolle!!....oder so.
Wenn in einer Firma aus irgendwelchen Gründen eine Videoüberwachung stattfindet, muss auch ein Hinweisschild angebracht werden.
Erstellt am 06.07.2007 um 10:47 Uhr von packer
natürlich darf der AG seine mitarbeiter kontrollieren... nur nicht mit technischen einrichtungen... die unterliegen dem MBR des BR...
ich halte es da ganz und gar mit modo!
seid einfallsreich und macht dem personaler seinen kontrollgang zu einer rosigen hölle :)
wir haben auch schon mal unseren patologisch mißtrauischen betriebleiter mit stiften und blöcken "unauffällig" bei kontrollgängen verfolgt...
seit dem hat er zwar nichts an seiner einstellung des generalverdachtes über die KollegenInnen geändert, er traut sich nur nicht mehr so oft in die hallen... unsere kollegen spielen da übrigends immer mit und machen stille post :)
mit aktionen wider dem tierischen ernst kann man manchmal mehr erreichen als mit dem gesetz oder amt...