Erstellt am 19.11.2008 um 14:31 Uhr von khel
@Peter:
Grundsätzlich: ja. Wie sehen diese Kontrollen denn aus?
Gruß
khel
Erstellt am 19.11.2008 um 15:13 Uhr von ganther
habt Ihr keine TK-Anlagen-BV? Wassagt die denn dazu?
Erstellt am 19.11.2008 um 15:54 Uhr von Peter von Steiffenrein
khel
Es wird wohl kontrolliert, ob privat telefoniert wird..... genaueres wissen wir noch nicht...
vorab Info einer Kollegin
Erstellt am 19.11.2008 um 16:18 Uhr von Peter von Steiffenrein
von ganther
Unser Chef unterschreibt keine BV.
Gruß
Peter
Erstellt am 19.11.2008 um 16:21 Uhr von DonJohnson
Also dann macht mal hinne mit der BV - im übrigen habt ihr da ein Initiatifrecht - es muß festgehalten werden was gespeichert wird, ob mitgehört und mitgeschnitten wird, wie bei privater Nutung vorzugehen ist (z.B. Vorwahl einer anderen Nummer als z.B. die 0) usw. Ach noch was, diese Liste ist dann ja wohl ein Ausdruck der Abrechnungsdaten der TK - woher weiß der AG welche telefonate geschäftlich und welche privater Natur sind?
Erstellt am 22.11.2008 um 20:46 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Ich würde vielleicht doch keine BV machen. Soll der AG mal sanktionieren...
@PvS
Wie war das vor der Kontrolle geregelt?
Erstellt am 24.11.2008 um 12:09 Uhr von Inkognito Weissnicht
Des mit der BV ist so eine Geschichte. Wenn die GF nämlich das private Telefonieren generell untersagt bin ich der Meinung darf er das kontrollieren. Und da seid ihr glaube ich nicht mitbestimmungsberechtigt. Also so zumindest der Tenor den ich kenne. (Internet dürfte im übrigen ähnlich sein, wenn ich da richtig informiert bin)