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Arbeitgeberkontrolle im Krankheitsfall

N
Nowo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und guten Abend,

wir als BR sind aktuell damit konfrontiert dass sich Kollegen, welche leider schon mehrmal in diesem Jahr erkrankt sind und arbeitsunfähig waren(Krankschreibung), bei uns über Kontrollen durch den Arbeitgeber (Seniorchef) beschweren. Dieser besucht die kranken Kollegen überfallartig zu Hause und kontrolliert die Anwesenheit!!. Er unterstellt den AN dann Simulantentum und somit den Ärzten Komplizenschaft!! Welche Möglichkeiten haben wir als BR in dieser Situation? Mit der Bitte um Antwort verbleiben wir Nowo

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Community-Antworten (11)

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Mona-Lisa

02.07.2007 um 23:31 Uhr

@Nowo, wenn's einen Seniorchef gibt, müsste auch ein Juniorchef greifbar sein. Den würde ich zu einer Sitzung einladen und ihn mal fragen, was er davon hält und dass er dafür zu sorgen hat, das solche "Blitzbesuche" und Unterstellungen aufzuhören haben!
Abgesehen davon sollten sich die Kollegen nicht in's Bockshorn jagen lassen! Während einer Krankschreibung ist es nicht vorgeschrieben, sich nur zuhause aufhalten zu müssen. Den Kollegen Simulantentum und Komplizenschaft zu unterstellen, ist eine Frechheit und zeugt davon, dass der "gute Mann" nicht's anderes zu tun hat!

Ansonsten ist niemand gezwungen, einem ungebetetem "Besucher" die Haustüre zu öffnen.....

P
peters

03.07.2007 um 01:52 Uhr

@Nowo

man müsste den Seniorchef nach seinem medizinischen Abschluss fragen. Hat er eine Zulassung als Arzt, dass er einen Gesundheutszustand derart beurteilen kann?

Wie Mona-Lisa schon sagte, man ist in der Arbeitsunfähigkeit keineswegs an die Wohnung gebunden.

Ihr solltet ihm dringend nahelegen, dies zu unterlassen.

P
pirat

03.07.2007 um 07:17 Uhr

@ Nowo,

AGG-Stichwort: Krankenrückkehrgespräche

wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei zwar in erster Linie um Krankenrückkehrgespräche, trotzdem bietet der Artikel interessante Aspeke und Ansatzpunkte.

W
Waschbär

03.07.2007 um 10:50 Uhr

Nowo, ich würde bei der Pilizei Anzeige Erstatten, wegen Nötigung und Üblernachrede

pirat, er Besucht Sie zuhause, nicht in der Firma, also greift kein § 85 ....

Hier greift das "Hilf dir Selbst" Recht .

P
pirat

03.07.2007 um 11:31 Uhr

Lieber Waschbär,

ich kann den § 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat

(1) Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. sehr wohl nützen..... über Kontrollen durch den Arbeitgeber (Seniorchef) beschweren..... oder gibt es Beschwerden :für im Betrieb, :für Unterwegs, :für Zuhause, :vor Feierabend, :nach Feierabend ,

gestaffelt nach Häufigkeit ? nach Gusto? nach Familienstand?

meines Wissens nicht. Ergo ... für berechtigt erachtet.... dann Abstellen! Öffentlichkeit herstellen kann unter Umständen auch hilfreich sein..... ..... Auf einer Versammlung dem " lieben" Fürsorglichen " Chefe" danken, aber ab sofort nicht mehr erforderlich.

W
Waschbär

03.07.2007 um 15:50 Uhr

pirat,

der BR, ist nur inner halb der Firma zu ständig ....

Wie bitte will der BR, dem Chefe , das Verbitten ? Wo mit ? Ausser auf einer BVs, was ich nicht wirklich für klug halte, da der Chefe dem BR was vor werfen könnte . Ich bin der meinung das ist , etwas was der AN lieber mit der Polizei regeln sollte ! ( nötigung,rufmord). Der BR hat keinerlei Befugnisse welche über das bitte lassen sie das gehen !

Pirat, warum bitte die 85 ? Der § 85 BetrVG/ Anrufung der Einigungsstelle

...Der Arbeitgeber hat der Beschwerde nachzugehen und den Betriebsrat über den jeweiligen Stand der Dinge zu informieren. Die Beschwerde gilt als erledigt, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der ihm gebotenen Möglichkeiten für Abhilfe geschafft hat. Über die Art der Abhilfe hat der Arbeitgeber den Betriebsrat und den betroffenen Arbeitnehmer zu unterrichten.... >>LACH ! in diesen falle Ich denke mal das der AG meint das er im Recht ist

P
pirat

03.07.2007 um 16:16 Uhr

Ahoi, Waschbär,

§ 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat es gibt nur einen Rudi.....V es gibt nur einen§ 85 BetrVG. oder habe ich die falsche Ausgabe? ich schlage vor Du und ich nehmen Chefe und gehen vor die Tür!

W
Waschbär

03.07.2007 um 16:30 Uhr

jeep,

endlich einer hier der die richtige einstellung hat !

du hast nicht den falschen 85 er . Nur deine Interpretation ist etwas zu "Lückenhaft"

Melde dich mal bei mir , wir beide könnte ja mal "Die Schatzinsel" suchen . Ich habe auch grade noch die 6 Prozentrabbat von SSGG auf gehoben für eine neue "Flagge" .Wasser und Feuer fest .-(

L
Latius

03.07.2007 um 16:31 Uhr

Hallo NOWO!

Aus meiner Sicht ist dieses keine Frage des Arbeits- sondern des Strafrechts. Hier spielt sich etwas unter Privatleuten außerhalb des Arbeitsplatzes ab.

Mein Rat: Auch Chefs können fliegen...... zum Beispiel aus der Wohnung:-)) verbunden mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

DAH
Der alte Heini

04.07.2007 um 00:20 Uhr

Genau wie Latius schreibt, ist für diesen Fall das Arbeitsrecht nicht zuständig. Ob hier das Strafrecht greifen würde, bezweifele ich. Denn wie sollte eine Staatsanwalt reagieren wenn der Senior erklärt, "er habe aus Sorge um die Gesundheit des verdienten Mitarbeiters den Hausbesuch gemacht, um auch mögliche Hilfe anzubieten."

N
Nowo

04.07.2007 um 00:35 Uhr

Hallo und guten Abend, vielen Dank für die zahlreichen Antworten, unser BR-Vorsitzender hatte heute kurzfristig ein Gespräch mit dem Junior-Chef (ist letztendlich auch unser Ansprechpartner, weil er alleiniger Geschäftsführer ist) . Zum einem um nachzufragen ob er darüber informiert ist was der alte Herr so treibt, und dann darum zu bitten auf ihn einzuwirken es doch bitte zu unterlassen. Ein Gedanke von uns war auch dass durch solche Unterstellungen auch der behandelnde Arzt kompromitiert wird, man unterstellt im ja entweder Inkompetenz bzw. Krankschreibung wider besseren Wissens. Ich als betroffener Arzt würde mir solche Unterstellungen nicht bieten lassen. Nochmals vielen Dank für die Anregungen

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