Nacharbeit nach Krankheitsfall
Eine Mitarbeiterin im Krankenhaus(Schichtdienst)ist krank.Nach Ihrer Krankheit hätte sie laut Dienstplan 4 Tage frei.Die Pflegedienstleitung verlangt die kranken Tage in der dienstfreien Zeit nachzuarbeiten mit der Begründung,daß ein anderer Kollege oder Kollegin für sie während der Krankheitszeit eingesprungen ist.Ist das zulässig.
Community-Antworten (2)
10.02.2011 um 12:10 Uhr
Nein!
Krank wird behandelt als ob gearbeitet. Die Pflegedienstleitung einfach nach der Rechtsgrundlage fragen, man möge es aber shcriftl. geben um es ggf. nachprüfen lassen zu können.
10.02.2011 um 20:26 Uhr
. . . üblicherweise ist das Frei im Dienstplan ein Freizeitausgleich für gearbeitete Wochenenden/Feiertage. Diese hat die Kollegin also schon gearbeitet, wieso soll sie diese jetzt nochmal rausarbeiten? Aber diese Überlegung ist müßig, denn der einmal bekannt gegebene Dienstplan ist verbindlich. Der Arbeitgeber hat sein Direktionsrecht nach § 106 GewO damit ausgeschöpft. Änderungen sind nur noch im beiderseitigen Einvernehmen möglich, außer im Kriegs- und Katastrophenfall. Das was da bei Euch gemacht werden soll, ist die Abwälzung des unternehmerischen Risikos auf die Arbeitnehmerin und das ist nicht zulässig. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, für ausreichend Ersatz zu sorgen. Aber der Tipp ist gut - den Spieß umdrehen und die Rechtsgrundlage nennen lassen . . .
Verwandte Themen
Unentgeltliche Nacharbeit - an fehlerhaften Teilen?
ÄlterHallo zusammen, bei uns kommt es immer mal zu Situationen, in denen fehlerhafte Teile in die nachfolgende Abteilung "weitergeschoben" werden, um größere Stückzahlen zu erreichen (nachfolgende Abt. ha
Schlechtwetter Vor-und Nacharbeit - muss eine Änderung der Arbeitszeit mit dem BR abgesprochen werden?
Älterhallo.. bin frisch gewählter br..schon die erste auseinandersetzung. betrifft änderung der arbeitzzeit. wir sind im galabau tätig. auf grund unseres schlechtwetter tarifvertrages müsseb wir vor-od
Auslegung Tarifvertrag
ÄlterHallo, unser Betriebsrat diskutiert über die Auslegung unseres Haustarifvertrages. Folgender Sachverhalt: Kollege der seit mehreren Jahren immer wieder bei uns als Saisonbeschäftigter für ca. 9 Monat
Lohneinbuße im Krankheitsfall?
ÄlterDa wir keinen Tarifvertrag haben und nach Stücklohn bezahlt werden, ist mein Lohn bei Krankheits - und Urlaubsstand immer weniger. Der AG meint, er hält sich an die Bestimmungen des Gesetzes und meint
Berechnung der Stunden im Krankheitsfall
ÄlterHallo, ich bin Teil eines neuen BR. Es hat sich bei uns folgende Fragen gestellt. . Wie werden die Stunden an Krankheitstagen gerechnet? Wir haben eine neue Personalleitung bekommen, die nun vieles