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Nacharbeit nach Krankheitsfall

T
tokurz
Jan 2018 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin im Krankenhaus(Schichtdienst)ist krank.Nach Ihrer Krankheit hätte sie laut Dienstplan 4 Tage frei.Die Pflegedienstleitung verlangt die kranken Tage in der dienstfreien Zeit nachzuarbeiten mit der Begründung,daß ein anderer Kollege oder Kollegin für sie während der Krankheitszeit eingesprungen ist.Ist das zulässig.

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Community-Antworten (2)

N
nurmalsogefragt

10.02.2011 um 12:10 Uhr

Nein!

Krank wird behandelt als ob gearbeitet. Die Pflegedienstleitung einfach nach der Rechtsgrundlage fragen, man möge es aber shcriftl. geben um es ggf. nachprüfen lassen zu können.

W
wölfchen

10.02.2011 um 20:26 Uhr

. . . üblicherweise ist das Frei im Dienstplan ein Freizeitausgleich für gearbeitete Wochenenden/Feiertage. Diese hat die Kollegin also schon gearbeitet, wieso soll sie diese jetzt nochmal rausarbeiten? Aber diese Überlegung ist müßig, denn der einmal bekannt gegebene Dienstplan ist verbindlich. Der Arbeitgeber hat sein Direktionsrecht nach § 106 GewO damit ausgeschöpft. Änderungen sind nur noch im beiderseitigen Einvernehmen möglich, außer im Kriegs- und Katastrophenfall. Das was da bei Euch gemacht werden soll, ist die Abwälzung des unternehmerischen Risikos auf die Arbeitnehmerin und das ist nicht zulässig. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, für ausreichend Ersatz zu sorgen. Aber der Tipp ist gut - den Spieß umdrehen und die Rechtsgrundlage nennen lassen . . .

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