Erstellt am 10.02.2011 um 11:10 Uhr von nurmalsogefragt
Nein!
Krank wird behandelt als ob gearbeitet. Die Pflegedienstleitung einfach nach der Rechtsgrundlage fragen, man möge es aber shcriftl. geben um es ggf. nachprüfen lassen zu können.
Erstellt am 10.02.2011 um 19:26 Uhr von wölfchen
. . . üblicherweise ist das Frei im Dienstplan ein Freizeitausgleich für gearbeitete Wochenenden/Feiertage. Diese hat die Kollegin also schon gearbeitet, wieso soll sie diese jetzt nochmal rausarbeiten?
Aber diese Überlegung ist müßig, denn der einmal bekannt gegebene Dienstplan ist verbindlich. Der Arbeitgeber hat sein Direktionsrecht nach § 106 GewO damit ausgeschöpft. Änderungen sind nur noch im beiderseitigen Einvernehmen möglich, außer im Kriegs- und Katastrophenfall. Das was da bei Euch gemacht werden soll, ist die Abwälzung des unternehmerischen Risikos auf die Arbeitnehmerin und das ist nicht zulässig. Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, für ausreichend Ersatz zu sorgen.
Aber der Tipp ist gut - den Spieß umdrehen und die Rechtsgrundlage nennen lassen . . .